Zahnnervenentzündung (Pulpitis)
– Weitere Therapie
Allgemeine Maßnahmen
- Allgemeine Mundhygiene beachten!
Da die meisten bakteriell verursachten Pulpitiden durch Karies ausgelöst werden, ist eine regelmäßige zahnärztliche Prophylaxe sinnvoll und notwendig.
- Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum)
- Begrenzter Alkoholkonsum (Männer: max. 25 g Alkohol pro Tag; Frauen: max. 12 g Alkohol pro Tag)
- Normalgewicht anstreben!
Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) bzw. der Körperzusammensetzung mittels der elektrischen Impedanzanalyse und ggf. Teilnahme an einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm bzw. Programm für Untergewichtige
- BMI ≥ 25 → Teilnahme an einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm
- Unterschreitung der BMI-Untergrenze (ab dem 45. Lebensjahr: 22; ab dem 55. Lebensjahr: 23; ab dem 65. Lebensjahr: 24) → Teilnahme an einem ärztlich betreuten Programm für Untergewichtige
- Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit
- Vermeidung psychosozialer Belastungen:
Zahnärztliche Therapieverfahren
- Zur Vitalerhaltung des Zahnes bei einer reversiblen (umkehrbaren) Pulpitis ist die Beseitigung der auslösenden Ursache unerlässlich.
- Bei einer irreversiblen Pulpitis muss eine Wurzelkanalbehandlung vorgenommen werden. Ziele jeder endodontischen Behandlung sind die Erhaltung des erkrankten Zahnes und die dauerhafte Verhütung von schädlichen Folgen für den Gesamtorganismus, welche von einem erkrankten Zahn ausgehen können.
Darüber hinaus müssen Zysten und ggf. Granulome mit einer Wurzelspitzenresektion entfernt werden. Dabei wird die Wurzelspitze durch einen chirurgischen Eingriff im Knochen abgetrennt, das entzündliche Gewebe entfernt und die Wunde wieder verschlossen, sodass der Zahn weiterhin erhalten bleibt.
- Hoffnungslos zerstörte Zähne und Zähne, welche bereits schwerste Abszesse ausgelöst haben, müssen entfernt werden.
Psychotherapie
- Stressmanagement
- Detaillierte Informationen zur Psychosomatik (inkl. Stressmanagement) erhalten Sie von uns.
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
Autoren:
Dr. med. Werner G. Gehring
Letzte Aktualisierung: 17.12.2021