Zahnnervenentzündung (Pulpitis) – Weitere Therapie
Allgemeine Maßnahmen
- Allgemeine Mundhygiene beachten!
Da die meisten bakteriell verursachten Pulpitiden durch Karies ausgelöst werden, ist eine regelmäßige zahnärztliche Prophylaxe sinnvoll und notwendig. - Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum)
- Begrenzter Alkoholkonsum (Männer: max. 25 g Alkohol pro Tag; Frauen: max. 12 g Alkohol pro Tag)
- Normalgewicht anstreben!
Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) bzw. der Körperzusammensetzung mittels der elektrischen Impedanzanalyse und ggf. Teilnahme an einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm bzw. Programm für Untergewichtige:- BMI ≥ 25 → Teilnahme an einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm
- Unterschreitung der BMI-Untergrenze (ab dem 45. Lebensjahr: 22; ab dem 55. Lebensjahr: 23; ab dem 65. Lebensjahr: 24) → Teilnahme an einem ärztlich betreuten Programm für Untergewichtige
- Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit
- Vermeidung psychosozialer Belastungen:
- Stress
Zahnärztliche Therapieverfahren
Therapieziel
Soweit eine Pulpitis reversibel ("umkehrbar") ist, ist das Therapieziel die Ausheilung der Entzündung und die Erhaltung der Zahnvitalität. Bei irreversibler Pulpitis zielt die Therapie darauf ab, Schmerzen zu lindern, Infektionen einzudämmen und Folgeschäden zu verhindern.
Therapieverfahren
- Vitalerhaltung bei reversibler Pulpitis:
- Beseitigung auslösender Reize wie Karies oder Überbelastung.
- Anwendung von Calciumhydroxid oder Mineral Trioxid Aggregat (MTA) zur Regeneration der Pulpa (Zahnmark).
- Wurzelkanalbehandlung bei irreversibler Pulpitis:
- Entfernung des entzündeten Pulpagewebes.
- Desinfektion und Obturation (Füllung) des Wurzelkanalsystems mit modernen Verfahren wie maschineller Aufbereitung und thermoplastischer Obturation.
- Zysten- und Granulomentfernung:
- Wurzelspitzenresektion (operative Entfernung der Wurzelspitze) bei persistierenden Entzündungen.
- Entfernung entzündlicher Gewebe durch chirurgischen Eingriff.
- Entfernung zerstörter Zähne:
- Extraktion ("Ziehen des Zahnes") bei hoffnungslos geschädigten Zähnen oder bei schweren Abszessen (Eiterhöhlen).
Nachsorge und Rehabilitation
- Regelmäßige Kontrolluntersuchungen.
- Prothetische Versorgung der behandelten Zähne (z. B. Kronen) zur Stabilisierung.
- Professionelle Zahnreinigung zur Prävention weiterer Komplikationen.
Psychotherapie
- Stressmanagement
- Detaillierte Informationen zur Psychosomatik (inkl. Stressmanagement) erhalten Sie von uns.
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de