Schwangerschaftskonfliktberatung

Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung (Synonym: Schwangerenkonfliktberatung, SKB) handelt es sich um ein Beratungsverfahren, welches Schwangeren die Möglichkeit geben soll, über die Gründe, die zum Wunsch des Abbruches einer Schwangerschaft führen, zu sprechen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist gesetzlich im Paragraphen 219 des StGB (Strafgesetzbuches) geregelt und verpflichtend für Schwangere, die die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches erwägen. Im Rahmen der Beratung soll zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt werden. Rechtfertigungen vonseiten der Schwangeren zu ihrer Entscheidung sind jedoch keinesfalls Bestandteil der Beratung. Auch die Benennung der Gründe oder eine Änderung der bereits getroffenen Entscheidung werden in der Beratung von der Schwangeren nicht gefordert.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Schwangerschaftsabbruch ohne Indikationein Schwangerschaftsabbruch darf sowohl ohne als auch mit Indikation durchgeführt werden. Für die Durchführung des Schwangerschaftsabbruches ohne Indikation ist die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung mit nachfolgender Bescheinigung notwendig. Weiterhin ist der Schwangerschaftsabbruch nur bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtlich möglich. Der Schwangerschaftsabbruch darf ausschließlich durch einen Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Bei einem Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer oder medizinischer Indikation ist eine Beratung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die betroffene Schwangere kann die vertrauliche Beratung jedoch kostenlos nutzen.
  • Hilfe und Unterstützungen bei Konfliktenauch ohne den Wunsch eines Abbruches ist die Beratung von Schwangeren jederzeit möglich. Bei unterschiedlicher Meinung in der Partnerschaft zur Schwangerschaft oder bei schwieriger finanzieller Situation besteht die Möglichkeit einer Beratung durch geschultes und der Schweigepflicht unterliegendem Personal.
  • Schwangerschaftskonfliktberatung für Männerauch Männern, die mit der Situation des Vaterwerdens überfordert sind oder sich bezüglich des Abbruches mit ihrer Partnerin uneinig sind, können im Rahmen einer Konfliktberatung professionelle Hilfe bekommen.  

Vor der Beratung

Vor der Durchführung einer Beratung zum Schwangerenkonflikt durch eine Beratungsstelle besteht für die Schwangere die Option, weitere Personen zur Beratung heranzuziehen. Neben Freunden und der Familie können nahestehende Ärzte wie der Hausarzt oder der Frauenarzt als mögliche Berater der Schwangeren zur Seite stehen. Unabhängig von einer vorherigen Beratung durch Andere bleibt die Beratung durch Beratungsstelle mit staatlicher Anerkennung gesetzliche Pflicht für den Abbruch einer Schwangerschaft ohne Indikation.

Das Verfahren

In einem persönlichen Gespräch in einer anerkannten Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle soll, je nach Wunsch der Schwangeren in Anwesenheit des Partners oder einer anderen Person, die Schwangere neben der Klärung des Konfliktfalls auch Informationen über finanzielle und soziale Hilfen bekommen. Mithilfe dieser Maßnahmen im Rahmen der Beratung, die absolut vertraulich sind, soll der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst neben der Konfliktklärung auf emotionaler, partnerschaftlicher und lebensplanerischer Ebene auch Informationen zu Sozialleistungen und weiteren finanziellen Unterstützungen (wie Elterngeld und Kindergeld) sowie auch Aspekte zur medizinischen Aufklärung in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch. Auch die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruches hinsichtlich des Einkommens der Betroffenen werden im Rahmen der Beratung thematisiert. Eine Weiterleitung an Hebammen, Gynäkologen (Frauenärzte) und weitere Fachbereiche ist auf Wunsch möglich. 

Nach der Beratung

Zwischen der Beratung und dem Abbruch der Schwangerschaft müssen mindestens drei Tage liegen, sodass der Abbruch frühestens am vierten Tag nach der abgeschlossenen Beratung erfolgen darf.

Weitere Hinweise

  • Eine Längsschnittstudie mit 667 Frauen im Alter von durchschnittlich 25 Jahren aus 21 US-Bundesstaaten, die zu Beginn der Studie einen Schwangerschaftsabbruch hatten vornehmen lassen, zeigte, dass 85 % der Frauen zum Eingriff fünf Jahre nach dem Schwangerschaftsabbruch entweder positive Emotionen oder gar keine mehr dazu hatten. 95 Prozent bezeichneten den Schwangerschaftsabbruch als richtige Entscheidung [5].

Literatur

  1. Kitzinger S: Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Die Rolle der Schwangerschaftskonfliktberatung, die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch und seine Folgen. Diplomarbeiten Agentur diplom.de. 2003. e-book
  2. Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage. § 219 der Strafgesetzbuches (StGB) Stand 19.12.2012
  3. Ungewollt schwanger. profamilia.de
  4. Auch für Männer: Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt. Familienplanung.de
  5. Rocca CH et al.: Emotions and decision rightness over five years following an abortion: 13 January 2020 https://doi.org/10.1016/j.socscimed.2019.112704

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon. (AWMF-Registernummer: 015 - 094). Januar 2023 Langfassung