G 37 Bildschirmergänzungsuntersuchung
Die Bildschirmergänzungsuntersuchung G37 folgt dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung an Bildschirmarbeitsplätzen. Sie dient der frühzeitigen Erkennung und der Verhinderung von Gesundheitsbeschwerden als Folge der beruflichen Tätigkeit am Bildschirm. Vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit erfolgt eine Erstuntersuchung, an die sich eine Nachuntersuchung (bei Personen bis 40 Jahren vor Ablauf von 60 Monaten und bei Personen über 40 Jahren vor Ablauf von 36 Monaten) anschließt. Falls nötig bzw. erwünscht, kann eine vorzeitige Nachuntersuchung stattfinden.
Das Verfahren
Vor der sogenannten Ergänzungsuntersuchung, die durch einen ermächtigten Augenarzt erfolgen muss, wird eine allgemeine oder eine spezielle Untersuchung durch einen Hausarzt oder Facharzt durchgeführt. Die unterschiedlichen Untersuchungen werden nach individuellem Bedarf angewendet.
Die allgemeine Untersuchung beinhaltet:
- Erfassung der Vorgeschichte
- Allgemeine Anamnese mit Erfassung der Beschwerden:
- Augenbeschwerden bzw. Augenerkrankungen
- neurologische Störungen
- Erkrankungen bzw. Beschwerden des Bewegungsapparates
- Hypertonie (Bluthochdruck)
- Stoffwechselstörungen
- Medikamentenanamnese
- Arbeitsplatzanamnese – Arbeitsplatz, Aufgaben, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit
Die spezielle Untersuchung wird durch einen Arzt mit der Facharztbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" durchgeführt und deckt die Überprüfung der Anforderungen an das visuelle System (Sinnessystem der Augen) ab:
- Sehschärfe – in der Ferne (u. U. mit Sehhilfe); in der Nähe (arbeitsplatzbezogen)
- Phorie – der Phorietest erlaubt die Beurteilung der Stellung der Augenachsen
- Stereopsis – Test des räumlichen Sehens bzw. der Tiefenwahrnehmung
- Überprüfung des zentralen Gesichtsfeldes – z. B. mit einer standardisierten Tafel
- Farbensinn – z. B. mit Ishihara-Tafeln (Bilder, die durch viele Punkte mit derselben Helligkeit, aber unterschiedlichen Farbtönen aufgebaut sind und eine Zahl ergeben)
Die Sehschärfe sollte sowohl in der Ferne als auch in der Nähe mindestens einen Visus (dimensionslose Einheit der Sehschärfe) von 0,8 haben. Das Gesichtsfeld bzw. der Farbensinn sollten regelrecht sein. Ist die Sehschärfe ungenügend, können Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet werden (z. B. Sehhilfe). Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, weiterhin Beschwerden und Auffälligkeiten bestehen und sich Auswirkungen auf die Arbeitstätigkeit ergeben, so erfolgt die Ergänzungsuntersuchung durch den ermächtigten Augenarzt. Diese Untersuchung richtet sich nach den Ergebnissen der speziellen Untersuchung und umfasst folgende Elemente:
- Allgemeiner Teil: bestehend aus einer Anamnese und einer kompletten Übersichtsuntersuchung des Augenapparates
- Spezieller Teil: bestehend aus einer Refraktionsbestimmung (Beurteilung der Brechungskraft des Auges, die z. B. bei Kurz- oder Weitsichtigen Personen verschlechtert ist), einer quantitativen Gesichtsfeldprüfung am Perimeter und einer Prüfung des Farbsinns mithilfe eines Anomaloskops.
- Augenärztliche Beurteilung: weitere Untersuchungen, die möglicherweise notwendig sind, liegen im Ermessen des Augenarztes.
Im Anschluss an die Ergänzungsuntersuchung erfolgt eine arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung.
Ihr Nutzen
Die Bildschirm-Ergänzungsuntersuchung dient der Sicherheit von Personen, die eine Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz ausführen. Durch die flächendeckende, gründliche Erfassung der medizinischen Daten ist es möglich, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen bzw. sie zu verhindern.
Literatur
- Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: Information: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge mach dem Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G37 "Bildschirmarbeitsplätze". BGI/GUV-I 504-37