Gicht (Hyperurikämie) – Operative Therapie

2. Ordnung

Indikation für operative Eingriffe

Die operative Therapie bei Gicht wird nur in ausgewählten Fällen durchgeführt, wenn große Gichttophi (Ablagerungen von Harnsäurekristallen) vorliegen, die:

  • Anatomische Strukturen einengen, z. B. Sehnen, Nerven oder Gelenke.
  • Funktionelle Einschränkungen verursachen, wie Bewegungsbehinderungen oder Schmerzen.
  • Hautulzerationen (Hautgeschwüre) oder chronische Infektionen durch Druck auf die darüber liegende Haut fördern.

Operative Verfahren

  • Exzision der Gichttophi (Tophektomie):
    • Technik: Chirurgische Entfernung der Gichttophi aus betroffenen Bereichen wie Gelenken, Sehnen oder Weichteilen.
    • Ziel: Wiederherstellung der Funktion betroffener Strukturen und Verbesserung der Lebensqualität.
    • Häufig betroffene Regionen: Hände, Füße, Ellbogen, Ohrmuschel.
  • Arthrotomie mit Tophektomie:
    • Kombination aus Gelenkeröffnung und Entfernung von intraartikulären Gichtablagerungen.
    • Indiziert bei massiven Ablagerungen, die die Gelenkbeweglichkeit einschränken oder mechanische Symptome hervorrufen.
  • Sehnenscheidenoperation:
    • Entfernung von Tophi, die zu Druckschäden oder Funktionsverlust der betroffenen Sehnen führen.

Postoperative Versorgung

  • Medikamentöse Therapie: Fortsetzung oder Optimierung der urikostatischen (z. B. Allopurinol, Febuxostat) und urikosurischen Therapie (z. B. Benzbromaron) zur Senkung des Harnsäurespiegels und Vermeidung neuer Tophi.
  • Physiotherapie: Mobilisation und Rehabilitation zur Wiederherstellung der Funktion betroffener Strukturen.
  • Wundpflege: Regelmäßige Nachsorge zur Vermeidung von Infektionen oder Komplikationen.

Hinweise

Die chirurgische Entfernung von Tophi ist eine symptomatische Therapie und ersetzt nicht die konsequente medikamentöse Einstellung des Harnsäurespiegels (< 6 mg/dl bei Gichtpatienten, < 5 mg/dl bei schwerer Gicht). Ziel der operativen Maßnahmen ist die Verbesserung der Funktion, Schmerzlinderung und Prävention weiterer Gewebeschäden.