Fettstuhl (Steatorrhoe) – Weitere Therapie

Die Therapie der Steatorrhoe richtet sich nach der genauen Ursache.

Nachfolgende Empfehlungen gelten für eine Steatorrhoe infolge einer exokrinen Pankreasinsuffizienz
(EPI; Unvermögen der Bauchspeicheldrüse, genügend Verdauungsenzyme zu produzieren).

Allgemeine Maßnahmen

  • Alkoholrestriktion (Verzicht auf Alkohol), ein Leben lang!
  • Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum)
  • Normalgewicht anstreben!
    Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) bzw. der Körperzusammensetzung mittels der elektrischen Impedanzanalyse und ggf. Teilnahme an einem ärztlich betreuten Programm für Untergewichtige
    • Unterschreitung der BMI-Untergrenze (ab dem 45. Lebensjahr: 22; ab dem 55. Lebensjahr: 23; ab dem 65. Lebensjahr: 24) → Teilnahme an einem ärztlich betreuten Programm für Untergewichtige
  • Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen

Ernährungsmedizin

  • Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
  • Beachtung folgender spezieller Ernährungsempfehlungen bei exokriner Pankreasinsuffizienz:
    • Liegt eine Steatorrhoe (Fettstuhl) vor, muss berücksichtigt werden, dass Patienten mit chronischer Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung) und exokriner Pankreasinsuffizienz im fortgeschrittenen Stadium häufig eine Malnutrition (Mangelernährung) aufweisen und somit auf den Energieträger Fett nicht verzichten können. Daher sollte vordergründig eine Substitution von Verdauungsenzymen ("Fermentsubstitution") erfolgen und erst danach eine Reduktion des Fettverzehrs auf 50-75 g/Tag in Betracht gezogen werden. Bei der Auswahl der Nahrungsfette muss bedacht werden, dass die Verdauung umso besser ist, je niedriger der Schmelzpunkt ist (z. B. bei pflanzlichen Ölen; Butter hat einen höheren Schmelzpunkt).
    • In seltenen Fällen bessert sich die Steatorrhoe durch Reduktion des Fettanteils in Kombination mit einer Pankreasfermentsubstitution nicht ausreichend. Dann sollte ein teilweiser Ersatz des Nahrungsfettes (LCT-Fette = Fette mit langkettigen Fettsäuren) durch MCT-Fette (Fette mit mittelkettigen Fettsäuren) erfolgen:
      • Der Übergang auf die MCT-Fette sollte stufenweise erfolgen, da sonst Schmerzen im Abdominalbereich (Bauchraum), Erbrechen und Kopfschmerzen auftreten können.
      • MCT-Margarine – als Streichfett bzw. nach dem Garen den noch warmen Speisen zusetzen; eignet sich nicht zum Braten, Dünsten, Schmoren, Grillen usw.
      • MCT-Speiseöle – als Kochfett verwendbar; sie können jedoch nicht so hoch erhitzt werden wie übliche Pflanzenöle (nicht zu lange und nie über 70 °C erhitzen, bei Temperaturen über 120-130°C entsteht Qualmentwicklung).
      • Langes Warmhalten oder Wiederaufwärmen der mit MCT zubereiteten Speisen sollte vermieden werden, da ein bitterer Nachgeschmack entstehen kann.
    • Besteht die Gefahr einer unzureichenden Energie- und Nährstoffversorgung, ist die zusätzliche Gabe einer chemisch-definierten Formeldiät indiziert. Eine Mangelversorgung betrifft vor allem die fettlöslichen Vitamine (besonders Vitamin A und E) sowie das Vitamin B12.
    • Weitere Maßnahmen sind:
      • Nahrung gleichmäßig über den Tag verteilen.
      • Kleine Portionen verzehren.
      • Schonende Zubereitung der Lebensmittel (dünsten, garen)
      • Meiden: schwer aufschließbare, ballaststoffreiche Nahrungsmittel
      • Bevorzugen: kohlenhydratreiche Kost mit ausreichendem Proteinanteil
  • Auswahl geeigneter Lebensmittel auf Grundlage der Ernährungsanalyse
  • Siehe auch unter "Therapie mit Mikronährstoffen (Vitalstoffe)" – ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels
    Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
    Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.
  • Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de