Medikamente und Stillzeit –   Narkotika

Erfolgt bei der Mutter ein Eingriff, der eine Vollnarkose erforderlich macht, kann sie, wenn die Dosierung im normalen Dosisbereich erfolgt ist, nach dem Aufwachen uneingeschränkt stillen, vorausgesetzt sie fühlt sich wieder körperlich sowie geistig fit und das Neugeborene ist gesund und es handelt sich nicht um ein Frühchen.

Indikationen für eine Vollnarkose im Rahmen des Geburtsvorgangs bzw. nach der Geburt können sein:

  • Sectio caesarea (Kaiserschnitt)
  • Nachcuretage (Ausschabung der Gebärmutter, die nach vollständiger oder unvollständiger Ausstoßung einer Schwangerschaft vorgenommen wird) – Indikationen (Anwendungsgebiete): bei unvollständiger Plazenta post partum/manuelle Plazentaablösung, verstärken Blutungen post partum, atonischem Uterus (Uterusatonie bzw. atonische Nachblutung) [Kurznarkose]

Auch im weiteren Verlauf der Stillzeit kann es Indikationen (Gründe) geben, die eine Operation der Mutter unter Vollnarkose erforderlich werden lassen. Auch hier gilt: das Stillen kann nach einer Allgemeinanästhesie (herkömmliche Narkose bzw. Vollnarkose) ohne Pause wieder aufgenommen werden.