Latente Schilddrüsenüberfunktion (latente Hyperthyreose) – Medikamentöse Therapie

Therapieziel

Erreichen einer euthyreoten Stoffwechsellage (= Schilddrüsenwerte im Normbereich).

Therapieempfehlungen

  • Eine Indikation zur thyreostatischen Therapie (Thyreostatika) ist ab einem TSH-Serumspiegel von < 0,3 mU/l gegeben. Dabei sollte der TSH-Serumspiegel durch die Therapie in einen Bereich von 0,5-2,0 mU/l gebracht werden.

Behandlungsindikation bei persistierender latenter Hyperthyreose nach ATA-Leitlinie [1]:

  • Personen > 65 Jahre
  • jüngere Patienten mit kardiovaskulären Begleiterkrankungen oder Osteoporose (Knochenschwund)
  • Patienten mit hyperthyreoten Symptomen
  • postmenopausale Frauen (10 Jahre nach der letzten Periodenblutung) ohne Östrogentherapie

Hinweis: Eine latente Hyperthyreose gilt als persistierend, wenn eine TSH-Kontrolle nach drei bis sechs Monaten den initialen Wert reproduziert.

Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)

Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für den Säure-Basen-Haushalt sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:

  • Vitamine (D3)
  • Mineralstoffe (Calcium, Kalium, Magnesium)
  • Spurenelemente (Zink)
  • Weitere Vitalstoffe (Fruchtsäuren – Citrat (gebunden in Magnesium-, Kalium- und Calciumcitrat))

Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.

Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.

Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.

Literatur

  1. Ross DS, Burch HB, Cooper DS, Greenlee MC, Laurberg P, Maia AL, Rivkees SA, Samuels M, Sosa JA, Stan MN, Walter MA: 2016 American Thyroid Association Guidelines for Diagnosis and Management of Hyperthyroidism and Other Causes of Thyrotoxicosis. Thyroid. 2016; 26: 1343-1421.