Diabetes insipidus – Weitere Therapie
Bei beiden Formen des Diabetes insipidus muss soweit möglich eine Therapie der Grunderkrankung erfolgen.
Allgemeine Maßnahmen
- Begrenzter Alkoholkonsum (Männer: max. 25 g Alkohol pro Tag; Frauen: max. 12 g Alkohol pro Tag)
- Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit
Impfungen
Die nachfolgenden Impfungen sind angeraten:
- Grippe-Impfung
- Pneumokokken-Impfung
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen
Ernährungsmedizin
- Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
- Ernährungsempfehlungen gemäß einem Mischköstler unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkrankung. Das bedeutet u. a.:
- täglich insgesamt 5 Portionen frisches Gemüse und Obst (≥ 400 g; 3 Portionen Gemüse und 2 Portionen Obst)
- ein- bis zweimal pro Woche frischen Seefisch, d. h. fette Meeresfische (Omega-3-Fettsäuren) wie Lachs, Hering, Makrele
- ballaststoffreiche Ernährung (Vollkornprodukte, Gemüse)
- Beachtung folgender spezieller Ernährungsempfehlungen:
- Einschränkung der Salz- und Proteinzufuhr (bei nephrogenen Diabetes insipidus)
- Einhaltung einer maximalen Trinkmenge
- Auswahl geeigneter Lebensmittel auf Grundlage der Ernährungsanalyse
- Siehe auch unter "Therapie mit Mikronährstoffen (Vitalstoffe)" – ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels
- Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de