Vergiftungen (Intoxikationen) – Körperliche Untersuchung
Eine umfassende klinische Untersuchung ist die Grundlage für die Auswahl der weiteren diagnostischen Schritte:
- Beurteilung des Bewusstseins mithilfe der Glasgow Coma Scale (GCS)
- Allgemeine körperliche Untersuchung – inklusive Blutdruck, Puls, Körpergewicht, Körpergröße; des Weiteren:
- Inspektion (Betrachtung)
- Haut und Schleimhäute [Einstichstellen?, zentrale Zyanose (bläuliche Verfärbung von Haut und zentralen Schleimhäuten, z. B. Zunge)]
- Atemwege [Erbrochenes?, Substanzreste?, Speichelfluss?, trockene Schleimhäute?, Verätzungen?]
- Abdomen (Bauch)
- Form des Abdomens?
- Hautfarbe? Hautbeschaffenheit? [Verletzungen?]
- Effloreszenzen (Hautveränderungen)?
- Pulsationen? Darmbewegungen?
- Sichtbare Gefäße?
- Narben? Hernien (Brüche)?
- Urogenitalregion
- Atemgeruch [Foetor ex ore/Mundgeruch]
- Auskultation (Abhören) des Herzens
- Auskultation der Lunge
- Palpation (Abtasten) des Abdomens (Bauch) (Druckschmerz?, Klopfschmerz?, Hustenschmerz?, Abwehrspannung?, Bruchpforten?, Nierenlagerklopfschmerz?)
- Chirurgische Untersuchung [Traumata?]
- Neurologische Untersuchung
- Inspektion (Betrachtung)
In eckigen Klammern [ ] wird auf mögliche pathologische (krankhafte) körperliche Befunde hingewiesen.
Glasgow Coma Scale (GCS) – Skala zur Abschätzung einer Bewusstseinsstörung [1]
Kriterium | Punktzahl | |
Augenöffnen | spontan | 4 |
auf Aufforderung | 3 | |
auf Schmerzreiz | 2 | |
keine Reaktion | 1 | |
Verbale Kommunikation | konversationsfähig, orientiert | 5 |
konversationsfähig, desorientiert (verwirrt) | 4 | |
unzusammenhängende Worte | 3 | |
unverständliche Laute | 2 | |
keine verbale Reaktion | 1 | |
Motorische Reaktion | befolgt Aufforderungen | 6 |
gezielte Schmerzabwehr | 5 | |
ungezielte Schmerzabwehr | 4 | |
auf Schmerzreiz Beugesynergismen | 3 | |
auf Schmerzreiz Strecksynergismen | 2 | |
keine Reaktion auf Schmerzreiz | 1 |
Beurteilung
- Die Punkte werden für jede Kategorie einzeln vergeben und anschließend addiert. Die maximale Punktzahl ist 15, die minimale 3 Punkte.
- Bei 8 oder weniger Punkten ist von einer sehr schweren Gehirnfunktionsstörung auszugehen und des besteht die Gefahr von lebensbedrohlichen Atmungsstörungen.
- Bei einem GCS ≤ 8 muss eine Sicherung der Atemwege durch endotracheale Intubation (Einführen eines Tubus (Hohlsonde) über Mund oder Nase zwischen den Stimmlippen des Kehlkopfes hindurch in die Luftröhre) erwogen werden.
Literatur
- Teasdale G, Jennet B: Assessment of coma and impaired consciouness: a pratical scale, Lancet 2:81-84, 1974