Pleuraerguss – Weitere Therapie

Die Therapie des Pleuraergusses richtet sich nach der genauen Ursache.

Eine Pleurapunktion (s. u.ist indiziert zur Verbesserung von ergussbezogenen Symptomen wie einer Dyspnoe (Atemnot), falls es sich um größere Volumina handelt. Des Weiteren ist diese erforderlich bei Vorliegen einer respiratorischen oder kardialen Dekompensation nach Ausdehnung des Pleuraergusses; ggf. ist auch eine Pleuradrainage indiziert (angezeigt). Wg. multipler Punktionen s. u. "Operative Therapie".

Bei Vorliegen eines beidseitigen Pleuraergusses sollte nicht in jedem Fall punktiert werden. Vorrangig ist hier die Behandlung der verursachenden Grundkrankheit (z. B. Herzinsuffizienz/Herzschwäche)

Bei einer Pneumonie (Lungenentzündung) mit Erguss sollte punktiert werden, um ein Pleuraempyem (Ansammlung von Eiter (Empyem) innerhalb des Brustfells (Pleura), das heißt zwischen den beiden Pleurablättern, dem Lungenfell (Pleura visceralis) und dem Rippenfell (Pleura parietalis)) auszuschließen.  

Allgemeines

  • Normalgewicht anstreben!
    Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) bzw. der Körperzusammensetzung mittels der elektrischen Impedanzanalyse

    • Unterschreitung der BMI-Untergrenze (ab dem 45. Lebensjahr: 22; ab dem 55. Lebensjahr: 23; ab dem 65. Lebensjahr: 24) → Teilnahme an einem ärztlich betreuten Programm für Untergewichtige

Operative Therapie

  • Pleurodese (Talkum-Pleurodese, TP):  thorakoskopische TP – operativer Eingriff, bei dem das Lungenfell (Pleura visceralis) mit dem Brustfell (Pleura parietalis) verbunden wird; Indikation: bei malignem (bösartigem) Pleuraerguss (MPE)
    Beachte: Multiple Punktionen können Kammerungen verursachen und somit die Drainage und damit auch die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
  • Einsatz eines implantierbaren dauerhaften, getunnelten Pleurakatheters („indwelling pleural catheter“, IPC); Indikation: bei malignem (bösartigem) Pleuraerguss (MPE)
  • Thorakoskopie – chirurgische Methode, in die Brusthöhle zu sehen und das Brustfell (Pleura) zu beurteilen sowie durch den gleichen oder weitere Zugänge Instrumente oder Medikamente einzuführen (unter Einbeziehung des Thoraxchirurgen)

Hinweis: Das Überleben der Patienten wird nicht durch das verwendete Therapieverfahren bestimmt, sondern durch die Grunderkrankung.

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

  • Pleurapunktion; Indikationen (Anwendungsgebiete):
    • Diagnostische Indikation: bei unklarer Diagnose; einmalige Entnahme von ca. 10-20 ml Pleuraflüssigkeit zur weiteren Diagnostik (s. u. "Untersuchung eines Pleuraergusses": Differenzierung zwischen Exsudat und Transsudat etc.)
    • Therapeutische Indikationen: Dyspnoe (Atemnot) oder Mediastinalverlagerungen (Verschiebung des Mediastinums aus der Mittellinie des Thorax (Brustkorb) nach links oder rechts); um den Erguss abzulassen: einmalig oder mit Drainage (Thoraxdrainage; Ableitungssystem, das dazu dient, Flüssigkeit aus dem Brustkorb (Thorax) bzw. dem Pleuraraum oder Mediastinalraum zu drainieren)
    Das Verfahren: Die Punktion erfolgt am sitzenden Patienten, der seinen Oberkörper leicht nach vorne beugt. Unter sonographischer Kontrolle wird der Einstich in der hinteren Axillarlinie (gedachte Linie, die senkrecht an der seitlichen Brustwand verläuft) am Rippenoberrand gesetzt.
    Cave! Am Rippenunterrand verlaufen Interkostalgefäße und Nerven.
    Möglichst keine Punktion unterhalb der 9. Rippe, da diese zu Verletzungen der subdiaphragmalen Organe führen kann.
    Mögliche Komplikationen: postfunktioneller Pneumothorax/lebensbedrohliches Krankheitsbild, bei dem Luft in den Pleuraspalt gelangt und damit die Ausdehnung eines Lungenflügels oder beider Lungenflügel behindert (0,6-6,0 %)
  • Saug-Spül-Drainage bei Pleuraempyem (Ansammlung von Eiter (Empyem) innerhalb des Brustfells (Pleura))

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de