Fremdkörperaspiration – Weitere Therapie

Erste Hilfe

  • Im besten Fall kann das Kind den Fremdkörper selbst abhusten. Kräftiger Husten ist die effektivste Methode, den Fremdkörper hinauszubefördern. Dabei muss stets der Bewusstseinszustand des Kindes beobachtet werden.
  • Bei ineffektivem Husten und Kind ist bei Bewusstsein:
    • Kind in Kopftief- und Bauchlage auf den Schoß oder Unterarm legen.
    • Kopf stabilisieren.
    • Dosierte Schläge auf den Rücken, zwischen die Schulterblätter, um den Fremdkörper in Bewegung zu bringen.
      • Bei Kindern bis zu einem Jahr: im Wechsel mit Thoraxkompressionen (5 Rückenschläge, 5 Thoraxkompressionen)
      • Bei älteren Kindern: im Wechsel mit Heimlich-Handgriff (Synonym: Heimlich-Manöver; abdominelle (den Bauchraum betreffende) Kompressionen) – lebensrettende Sofortmaßnahme bei drohender Erstickung oder Bolustod
        Vorgehensweise: Der Helfer umfasst mit seinen Armen von hinten den Oberbauch des Patienten und bildet dabei mit einer Hand eine Faust, die er unterhalb der Rippen und des Brustbeins legt. Anschließend greift er mit der anderen Hand die Faust und zieht sie dann ruckartig kräftig gerade nach hinten zu seinem Körper. Dadurch entsteht eine Druckerhöhung in der Lunge, die den Fremdkörper aus der Luftröhre befördern soll. Das Manöver darf bis zu fünfmal durchgeführt werden.
        Kontraindikationen (Gegenanzeigen): Bewusstlosigkeit, Zustand nach Ertrinken, nicht komplett verschlossene Atemwege (z. B. durch Fischgräte), Alter < 1 Jahr.
  • Bei anhaltendem Husten oder offensichtlichen Atemproblemen sollte unverzüglich der Notruf erfolgen!
  • Kind ist ohne Bewusstsein:
    • Esmarch-Handgriff (durch einen Fachkundigen!) – Atemwege werden frei gehalten/gemacht; Bergung des Fremdkörpers eventuell möglich (Magillzange)
      • Zeigefinger beider Hände hinter die beiden Kieferwinkel platzieren, hochziehen und gleichzeitig versuchen, den Mund zu öffnen.
      • Cave: Wenn keine Sicht in den Rachen besteht, darf durch zielloses Greifen kein Versuch unternommen werden, den Fremdkörper fassen zu wollen.
    • Bei fehlender Spontanatmung: Herz-Druck-Massage mit Beatmung, bis das Notfallteam kommt.
      • 5 initiale Beatmungen – dadurch wird im besten Fall der Fremdkörper in einen Lungenabschnitt geschoben, wodurch der Rest der Lunge wieder belüftet werden kann
      • Reanimation – Kompressions-/Ventilationsverhältnis:
        • für professionelle Ersthelfer 15 : 2
        • für Laien 30 : 2
  • Ein unauffälliges Kind mit Verdacht auf Verschlucken eines Fremdkörpers sollte genau beobachtet werden. Zudem muss der Stuhlgang kontrolliert werden, um zu prüfen, ob der Fremdkörper ausgeschieden wurde. Wenn dies nach einer Woche nicht der Fall ist, sollte ein Kinderarzt aufgesucht werden.

Weitere Hinweise

Fremdkörper in der Nase: Der „parent's kiss“, auch „mother's kiss“ genannt, (Eltern- bzw. Mutterkuss) kann hier helfen. 

  • Der klassische "Elternkuss" wird folgendermaßen durchgeführt: Zuerst wird der Mutter (oder dem Vater bzw. einer anderen vertrauten Person) und dem Kind der Ablauf und das Ziel der Maßnahme genau erklärt. Dies ist wichtig, um die Behandlung richtig durchzuführen und die Mitarbeit des Kindes sicherzustellen. Danach atmet die Mutter (oder Vertrauensperson) tief ein, legt ihren offenen Mund über den des Kindes und verschließt den Zugang mit ihren Lippen, ähnlich wie bei der Mund-zu-Mund-Beatmung. Gleichzeitig drückt sie das unbelastete Nasenloch des Kindes mit ihrem Finger zu. Sie bläst Luft in den Mund des Kindes, bis sie einen Widerstand durch den reflexartigen Verschluss der Stimmritze spürt. Dann atmet sie kräftig aus, wodurch ein starker Luftstoß entsteht, der durch den Mund des Kindes in den Nasenrachenraum und weiter durch die Nasenhöhle mit dem Fremdkörper gelangt. Dieser Luftdruckstoß kann den Fremdkörper aus der Nase des Kindes herausdrücken oder zumindest nach vorn bewegen.
  • Die Erfolgsquote wird mit 60 bis 80 % angeben.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de