Schilddrüsenkrebs (Schilddrüsenkarzinom) – Strahlentherapie
Strahlentherapeutische Maßnahmen beim Schilddrüsenkarzinom:
- Radiojodtherapie: Nach der Resektion (operativen Entfernung) des gleichseitigen Schilddrüsenlappens und der regionalen Lymphknoten beim papillären Karzinom bzw. totale Thyreoidektomie (Schilddrüsenentfernung) mit Lymphknotenexstirpation (Lymphknotenentfernung) beim follikulären Karzinom sowie bei Metastasen (Tochtergeschwülste) sollte eine Radiojodtherapie als Nachbehandlung angeschlossen werden.
Dabei handelt es sich um eine Form der Strahlentherapie, bei der radioaktives Jod verabreicht. Sie führt zu einer selektiven Zerstörung der Karzinomzellen (Krebszellen) (s. u. "Radiojodtherapie")- Für metastasierte differenzierte Schilddrüsenkarzinome ist die Radiojodtherapie Mittel der ersten Wahl. Dieses gilt solange bei stabilem Blutbild eine Jodaufnahme szintigrafisch nachweisbar ist.
- Das Ergebnis der Radiojodtherapie wird anschließend mittels Jod-131 Ganzkörperszintigraphie (Nachweis oder Ausschluss von Restschilddrüsenanteilen, iodspeichernden Rezidiven oder iodspeichernden Metastasen beim papillären und follikulären Schilddrüsenkarzinom) und Kontrolle des Thyreoglobulin (Bestimmung des Serumspiegels) überprüft.
- Perkutane Strahlentherapie: Sollte durch das oben genannte Therapieregime bei follikulären und papillären Schilddrüsenkarzinomen nicht erfolgreich gewesen sein, so wird in Ausnahmefällen eine externe Strahlentherapie (von außen) durchgeführt. Dieses betrifft insbesondere lokal fortgeschrittene Schilddrüsenkarzinome mit geringer Differenzierung und aggressiver Histologie sowie anaplastische (undifferenzierte) Schilddrüsenkarzinome.
- Beim undifferenzierten (anaplastischen) Schilddrüsenkarzinom ist eine externe Strahlentherapie Therapie der ersten Wahl. Eine Operation ist nur indiziert (angezeigt), wenn der Tumor lokal begrenzt ist.
Leitlinien
- S1-Leitlinie: Radioiodtherapie bei benignen Schilddrüsenerkrankungen. (AWMF-Registernummer: 031 - 003), Oktober 2015 Langfassung