Plattenepithelkarzinom der Haut – Strahlentherapie
Bei lokal nicht in sano resezierbaren (Entfernung im Gesunden) Tumoren oder inoperablen Patienten sollte eine Radiotherapie (Strahlentherapie) durchgeführt werden.
Eine postoperative Radiotherapie sollte durchgeführt werden bei:
- R1- (makroskopisch wurde der Tumor entfernt; in der Histopathologie sind jedoch kleinere Tumoranteile im Resektionsrand nachweisbar) bzw. R2-Resektion/größere, makroskopisch sichtbare Teile des Tumors konnten nicht reseziert werden (bei fehlender Möglichkeit der Nachresektion)
- Ausgedehntem Lymphknotenbefall (> 1 befallenem Lymphknoten, Lymphknotenmetastase (Absiedelung von bösartigen Krebszellen in einem Lymphknoten) > 3 cm, Kapseldurchbruch)
- Intraparotidealem Lymphknotenbefall
Eine adjuvante Radiotherapie sollte bei Vorliegen von Risikofaktoren durchgeführt werden:
- Knapper Resektionsrand (< 2 mm, bei fehlender Möglichkeit der Nachresektion)
- Ausgedehnter Perineuralscheideninfiltration
Auch bei operativ nicht oder schwer zugänglichen Befunden kommt eine Strahlentherapie in Frage.
Bei metastasierenden oder inoperablen Tumoren kann eine Kombination aus Chemotherapie und Radiotherapie durchgeführt werden.
Leitlinien
- S3-Leitlinie: Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut. (AWMF-Registernummer: 032 - 022OL), Dezember 2022 Kurzfassung Langfassung