Nierenzellkarzinom (Hypernephrom) – Strahlentherapie

Das Nierenzellkarzinom (Hypernephrom, bösartiger Nierentumor) ist eine bösartige Erkrankung der Niere, die nur eine geringe Strahlensensibilität aufweist. Daher hat die Strahlentherapie (Radiotherapie, Behandlung mit ionisierenden Strahlen) keine primäre Bedeutung in der Therapie des Nierenzellkarzinoms. Ihr Einsatz erfolgt in fortgeschrittenen Krankheitsstadien, insbesondere zur palliativen Behandlung von Metastasen (Tochtergeschwülste), um Symptome zu lindern.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Palliative Strahlentherapie bei ossären oder viszeralen Metastasen zur Symptomkontrolle
  • Lokalrezidive bei inoperablen Patienten
  • Stereotaktisch-ablative Radiotherapie (SABR; engl. stereotactic body radiotherapy) bei ausgewählten Patienten mit kleinen, inoperablen Tumoren oder Metastasen (Tochtergeschwülste, Absiedlungen von Tumorzellen)

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Primäre kurative Therapie des Nierenzellkarzinoms (mangels Strahlensensibilität)
  • Patienten mit eingeschränkter Strahlenverträglichkeit, insbesondere bei Vorschädigungen von Darm oder Rückenmark
  • Alternativmedizinische Behandlungsansätze, die eine notwendige Strahlentherapie hinauszögern

Verfahrensbeschreibung

Die Strahlentherapie wird vorrangig zur Schmerzlinderung und Symptomkontrolle bei Metastasen (Tochtergeschwülste) eingesetzt. Dabei kommen hochenergetische Strahlen (Photonen) zum Einsatz, die gezielt auf das Tumorgewebe appliziert werden.

Methoden:

  • Konventionelle fraktionierte Bestrahlung (z. B. 30 Gy in 10 Fraktionen)
  • Hypofraktionierte Bestrahlung (z. B. 20 Gy in 5 Fraktionen)
  • Stereotaktisch-ablative Radiotherapie (SABR, hochpräzise Strahlentherapie zur Tumorablation): Hochpräzise Strahlentherapie mit wenigen Sitzungen (1-6), insbesondere für Metastasen 

Therapiedurchführung

  • Bildgebungsgestützte Planung mittels Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT)
  • Individuelle Dosierung je nach Zielvolumen, Lokalisation und Patientenzustand
  • Genaue Lagerung und Fixierung, um die Strahlung präzise zu applizieren
  • Regelmäßige Verlaufskontrollen, um Therapieeffektivität und Nebenwirkungen zu überwachen

Erfolgsaussichten und Ansprechraten

  • Palliative Strahlentherapie zeigt eine hohe Erfolgsrate in der Schmerzlinderung bei ossären Metastasen
  • SABR kann in Einzelfällen eine lokale Tumorkontrolle erreichen, ist jedoch nicht mit operativen Verfahren vergleichbar
  • Langzeitdaten zur Effektivität der SABR für Nierenzellkarzinome fehlen

Vergleich mit alternativen Verfahren

Methode Technik Vorteile Nachteile
Strahlentherapie (palliativ) Externe Strahlenapplikation Gute Symptomkontrolle, geringe Invasivität Keine kurative Wirkung
SABR Hochpräzise Strahlentherapie Lokale Tumorkontrolle möglich, kurze Behandlungsdauer Fehlende Langzeitdaten, begrenzte Evidenz
Chirurgische Resektion Tumorentfernung Höchste Heilungsraten Invasiver Eingriff, nicht bei allen Patienten möglich

Fazit

Die Strahlentherapie spielt beim Nierenzellkarzinom eine untergeordnete Rolle und wird ausschließlich zur palliativen Behandlung von Metastasen eingesetzt. SABR stellt eine vielversprechende Methode dar, deren Effektivität jedoch noch durch prospektive Studien weiter belegt werden muss. Die Therapieentscheidung sollte interdisziplinär getroffen werden, wobei die chirurgische Resektion und systemische Therapie die Haupttherapieoptionen bleiben.

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nierenzellkarzinoms. (AWMF-Registernummer: 043-017OL), September 2024 Kurzfassung Langfassung