Tumoren der Wirbelsäule – Medikamentöse Therapie
Therapieziele
- Linderung der Schmerzen
- Verhinderung bzw. Verbesserung vorhandener neurologischer Ausfälle
- Stabilisierung frakturgefährdeter Wirbelsäulenabschnitte
Therapieempfehlungen
- Analgesie gemäß WHO-Stufenschema:
- Nicht-Opioidanalgetikum (Paracetamol, Mittel der ersten Wahl)
- Niederpotentes Opioidanalgetikum (z. B. Tramadol) + Nicht-Opioidanalgetikum
- Hochpotentes Opioidanalgetikum (z. B. Morphin) + Nicht-Opioidanalgetikum
- Chemotherapeutika werden als eigenständige Therapieform mit kurativem (heilendem) oder palliativem (linderndem) Ansatz bei der Therapie von malignen (bösartigen) Knochentumoren eingesetzt. Ggf. werden sie mit operativen Maßnahmen oder einer Strahlentherapie (Radiotherapie, Radiatio) kombiniert.
- Osteosarkom: wg. hohen Risikos von Metastasen (Bildung von Tochtergeschwülsten) zuerst zytoreduktive ("zellreduzierende") Chemotherapie; anschließend Tumorexstirpation (operative Entfernung des Tumors) (> 80 % der Patienten können arm- und beinerhaltend operiert werden); postoperativ erfolgt eine weitere Chemotherapie
- Gruppe der Ewing-Sarkome: wg. hohen Risikos von Metastasen zuerst zytoreduktive Chemotherapie; anschließend erfolgt eine Operation, eine Strahlentherapie oder eine Kombination beider Verfahren.
- Ossäre Metastasen (Knochenmetastasen):
- Strahlentherapie und Bisphosphonate sowie:
- Antihormonelle Therapie bei hormonempfindlichen Primärtumoren wie dem Mammakarzinom oder dem Prostatakarzinom (siehe dazu bei den genannten Erkrankungen)
- Denosumab (monoklonaler Antikörper, der im Knochenstoffwechsel die Effekte von Osteoprotegerin (OPG) imitiert) zur Prävention von skelettbezogenen Komplikationen (SRE; pathologische Fraktur ("Spontanfraktur", d. h. Knochenbruch bei normaler Belastung ohne erkennbare traumatische Ursache), Strahlentherapie des Knochens, Rückenmarkkompression (Einengung des Rückenmarks) oder operative Eingriffe am Knochen) bei Erwachsenen mit Knochenmetastasen aufgrund solider Tumoren
- Antihormonelle Therapie bei hormonempfindlichen Primärtumoren wie dem Mammakarzinom oder dem Prostatakarzinom (siehe dazu bei den genannten Erkrankungen)
- Strahlentherapie und Bisphosphonate sowie:
- Glucocorticoide können zur Verbesserung neurologischer Befunde beitragen.
- Siehe auch unter "Weitere Therapie".
Corticosteroide und Bisphosphonate
- Glucocorticoide können zur Verbesserung neurologischer Befunde beitragen.
Des Weiteren werden Glucocorticoide bei Malignomen (bösartige Tumoren) eingesetzt, um bei einer Hypercalcämie (Calciumüberschuss) den Calciumspiegel zu senken. - Bisphosphonate werden bei der Tumor-assoziierten Hypercalcämie (Calciumüberschuss), Tumor-Osteolysen (tumorbedingte Auflösung des Knochens) sowie auch zunehmend bei ossärer Metastasierung (Knochenmetastasierung) eingesetzt. Sie führen zur Hemmung der osteoklasteninduzierten Resorption des Knochens (Osteoklasten = knochenabbauende Zellen). Dies führt zu einer Reduktion der Schmerzen, die durch die Knochenmetastasen verursacht werden. Weiterhin führen sie auch zu einer Verringerung des pathologischen Frakturrisikos ("Spontanfraktur", d. h. Knochenbruch bei normaler Belastung ohne erkennbare traumatische Ursache).
Nebenwirkungen: Die Therapie mit Bisphosphonaten wird in der Regel gut vertragen, gelegentlich treten jedoch gastrointestinale Beschwerden (Übelkeit, Erbrechen, Ösophagitis/Speiseröhrenentzündung), Arthralgie (Gelenkschmerzen) oder auch das "Influenza-Like"-Syndrom auf [1].
Denosumab
- Denosumab wird zur Prävention von skelettbezogenen Komplikationen (SRE) (pathologische Fraktur, Bestrahlung des Knochens, Rückenmarkkompression (Einengung des Rückenmarks) oder operative Eingriffe am Knochen) bei Erwachsenen mit Knochenmetastasen aufgrund solider Tumoren eingesetzt. Es reduziert das Risiko des Auftretens des ersten skelettbezogenen Ereignisses bei Erwachsenen mit Knochenmetastasen aufgrund solider Tumoren im Vergleich zu Zoledronsäure absolut um ca. 5 %, relativ um ca. 17 % (Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ))
- Kontraindikationen (Gegenanzeigen): Denosumab, 120 mg Injektionslösung ist kontraindiziert bei [2]:
- Patienten, die nicht verheilte Läsionen aus Zahnoperationen oder aus Operationen im Mundbereich aufweisen.
- Eine Patientenerinnerungskarte wird eingeführt, um die Aufmerksamkeit der Patienten für das Risiko einer Kieferosteonekrose (Absterben (Nekrose) von Knochen des Kieferknochens) sowie für die zu dessen Minimierung notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu erhöhen.
- Patienten, die mit XGEVA ® behandelt werden, müssen die Patientenerinnerungskarte mit Informationen über Kieferosteonekrose sowie die Packungsbeilage ausgehändigt bekommen.
- Nebenwirkungen: Risiko für Kieferosteonekrosen und Hypocalcämie (Calciummangel)
- Cave:
- Osteonekrosen (Absterben (Nekrose) von Knochen) des Kieferknochens und des äußeren Gehörgangs unter Therapie mit Bisphosphonaten und Denosumab [3]
- In klinischen Studien bei Patienten mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen Auftreten erhöhter Inzidenz neuer primärer Malignome unter Denosumab im Vergleich zu Zoledronsäure [4].
- Zu den oben genannten Arzneimittelgruppen werden aufgrund der Vielfältigkeit in der Therapie der Knochentumoren keine Wirkstoffe mit Dosierungen genannt.
Literatur
- G Holzer: Bisphosphonate bei malignen Knochentumoren. Der Orthopäde, Volume 38, Number 4, April 2009, pp. 316-323 (8)7
- Rote-Hand-Brief: Xgeva (Denosumab) (30.07.2015)
- AkdÄ Drug Safety Mail | 18–2016
- Information zu Xgeva® 120 mg Injektionslösung (Denosumab): Risiko neuer primärer Malignome. AkdÄ Drug Safety Mail | 23-2018