Schleimbeutelerkrankungen (Bursopathien) – Operative Therapie

Indikationen für chirurgische Interventionen bei Bursopathien

  • Fluktuierende eitrige Bursitis – Initiale Entlastungsinzision bei akuter Entzündung; endgültige Bursektomie (Entfernung des Schleimbeutels) im beschwerdefreien Intervall.
  • Chronisch rezidivierende Bursitiden – Wiederkehrende Entzündungen, die nicht auf konservative Therapie ansprechen, erfordern eine operative Entfernung.
  • Baker-Zyste (Zyste im Bereich der Kniekehle) – Entfernung nur bei Beschwerden, ergänzt durch die Behandlung der zugrundeliegenden Erkrankung (z. B. Arthrose oder rheumatoide Arthritis).
  • Bursitis calcarea der Schulter (Kalkschulter) – Operative Entfernung von Kalkdepots bei schmerzhaften Beschwerden, insbesondere wenn konservative Maßnahmen versagen.
  • Septische Bursitis – Operative Intervention bei Infektionen, die nicht auf Antibiotika ansprechen, zur Entfernung der Infektionsquelle.
  • Traumatische Bursitis – Persistierende Beschwerden nach Schleimbeutelverletzungen oder -blutungen können eine chirurgische Entfernung notwendig machen.
  • Bursitis olecrani (Schleimbeutelentzündung am Ellenbogen) – Chronische, therapieresistente Fälle mit Vernarbungen können operativ behandelt werden.

Postoperative Versorgung

  • Ruhigstellung des Gelenks – Immobilisierung des betroffenen Gelenks in einer Gipsschiene für etwa zwei Wochen.
  • Schmerztherapie – Verwendung von Analgetika zur Kontrolle postoperativer Schmerzen.
  • Physiotherapie – Beginn nach der Ruhigstellungsphase zur Wiederherstellung der Beweglichkeit und Vermeidung von Funktionseinschränkungen.
  • Infektionsprophylaxe – Antibiotische Therapie bei erhöhtem Risiko für postoperative Infektionen.