Morbus Perthes – Weitere Therapie
Eine konservative Therapie kommt in Betracht bei erhaltenem Containment (Hüftkopf so gut wie möglich in der Pfanne wieder einzustellen). Die Therapie dient im Wesentlichen dem Erhalt der Gelenkbeweglichkeit.
In der aktiven Phase der Erkrankung, wenn das Kind symptomatisch ist, ist eine Gelenksschonung dringendst empfohlen: "Schritte sparen". In dieser Phase ist der neugebildete Knochen noch plastisch verformbar. In dieser Zeit sind eine konsequente Physiotherapie und Eigenübungen (s. u.) erforderlich. Zu Maßnahmen der Gelenksschonung s. u. medizinische Hilfsmittel.
Beachte: Während der konservativen Therapie sollten regelmäßige Röntgenkontrollen in Abständen von 3 bis 4 Monaten erfolgen. Diese lassen einen eventuellen Containmentverlust rechtzeitig erkennen und ggf. die Indikation zu einer Containment-verbessernden Operation zu stellen [1].
Allgemeine Maßnahmen
- Bettruhe im Akutstadium (ggf. mit Extension/Streckung)
- Gangschulung – zielt auf die Erhaltung der Beweglichkeit der Hüfte ab
Hinweis: Die zumeist jungen Kinder dürfen weiter umherspringen, schwimmen oder fahrradfahren. - Lagerungselemente zum Schlafen
Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren
- Analgetika (Schmerzmittel) – für eine optimale Gelenkmobilisation ist eine suffiziente Schmerzmedikation erforderlich!
Medizinische Hilfsmittel
- Ggf. Orthesenversorgung (Orthese: medizinisches Hilfsmittel, das zur Stabilisierung, Entlastung, Ruhigstellung, Führung oder Korrektur von Gliedmaßen oder des Rumpfs dient)
- Unterarmgehstützen zur Entlastung/Gelenkschonung
- Rollstuhl für längere Strecken oder bei beidseitigem Befall
Physikalische Therapie (inkl. Physiotherapie)
- Physiotherapie und Eigenübungen – zur Gelenkmobilisation, vor allem der Abduktion (Abspreizen), Innenrotation (in Drehung) und Extension (Streckung) sowie zum Aufbau der beteiligten Muskulatur; ggf. auch kontinuierliche Traktionsbehandlungen, bei ausgeprägter Einschränkung der Gelenkbeweglichkeit.
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de - Deutsche Morbus Perthes Initiative
Postfach 190 111, 40111 Düsseldorf
Telefon: 0211/9304571, Telefax: 0211/9304574, E-Mail: info@Morbus-Perthes.de Internet: www.Morbus-Perthes.de
Literatur
- Westhoff B et al.: Morbus Perthes: Neuigkeiten in der Diagnostik und Behandlung. Orthopäde 2019;48:515-22