Rotavirusinfektion – Labordiagnostik
Laborparameter 2. Ordnung ‒ in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und den obligaten Laborparametern ‒ zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Antigen-Nachweis mittels EIA
Der direkte oder indirekte Nachweis des Rotavirus ist namentlich zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen).