Malaria – Labordiagnostik
Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen
- Mikroskopische Untersuchung des dicken Tropfens und dünner Blutausstriche (Plasmodien-Direktnachweis) [Goldstandard]
Das Probenmaterial sollte im Fieberanstieg entnommen werden. Anlegen eines "dicken Tropfens" (Kapillarblut); der "dicke Tropfen" eignet sich vor allem bei spärlicher Parasitämie (Vorhandensein von Parasiten im Blut), da dieses zur Anreicherung der Erreger führt - Kleines Blutbild [Thrombozytopenie/Mangel an Thrombozyten (Blutplättchen) im Blut]
- Differentialblutbild
- Entzündungsparameter – CRP (C-reaktives Protein)
- Urinstatus (Schnelltest auf: pH-Wert, Leukozyten, Nitrit, Eiweiß, Glucose, Keton, Urobilinogen, Bilirubin, Blut), Sediment, ggf. Urinkultur (Erregernachweis und Resistogramm, das heißt Austestung geeigneter Antibiotika auf Sensibilität/Resistenz)
- Nüchternglucose (Nüchternblutzucker)
- Leberparameter – Alanin-Aminotransferase (ALT, GPT), Aspartat-Aminotransferase (AST, GOT), Glutamat-Dehydrogenase (GLDH) und Gamma-Glutamyl-Transferase (γ-GT, Gamma-GT; GGT)
- Nierenparameter – Harnstoff, Kreatinin, ggf. Cystatin C bzw. Kreatinin-Clearance
- Hämolysezeichen – Werte wie LDH ↑ (Laktatdehydrogenase), HBDH ↑ (Hydroxybutyrat-Dehydrogenase), Retikulozyten ↑, Haptoglobin ↓ und indirektes Bilirubin ↑, die eine Hämolyse (Auflösung von roten Blutkörperchen) anzeigen
Bei klinischem Verdacht, aber negativem mikroskopischem Befund muss diese Untersuchung wiederholt werden:
- Antigennachweis mittels Malariaschnelltests ‒ kann die mikroskopische Untersuchung nicht ersetzen, da weniger sensitiv! Sollte nur eingesetzt werden, wenn der mikroskopische Erregernachweis nicht verfügbar ist.
- Malaria-PCR ‒ nur im Spezialfall anwendbar ( z. B. Parasitennachweis in Organproben im Rahmen einer forensischen Untersuchung); für die Akutdiagnostik ungeeignet, weil sie vergleichsweise lange dauert (mehrere Stunden) und sehr kostenaufwendig ist; die Real-time-PCR steht im Regelfall nicht zur Verfügung
- Serologische Untersuchungen sind im akuten Fall unbrauchbar
Der direkte oder indirekte Nachweis von "Plasmodium sp." ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.
Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – wenn die Malariadiagnostik negativ ist
- Blut-, Stuhl- und Urinkulturen – insbesondere zum Ausschluss eines Typhus abdominalis
- Weitere Diagnostik siehe unter Fieber/Labordiagnostik – siehe dort unter "Fieber nach Aufenthalt in den Tropen oder Subtropen"