Gasbrand – Einleitung

Der Gasbrand ist eine lebensbedrohliche Infektion, die durch Clostridien der Gasbrandgruppe, hauptsächlich Clostridium perfringens, verursacht wird. Die Erkrankung entsteht in der Regel durch eine Wundkontamination und führt zu einer raschen Zerstörung des betroffenen Gewebes, begleitet von Gasbildung und Toxinausschüttung.

Synonyme und ICD-10: Gasödem; ICD-10-GM A 48.0: Gasbrand [Gasödem]

Formen der Erkrankung

Die Gasbrandgruppe umfasst verschiedene Clostridienarten, die für die Infektion verantwortlich sein können:

  • Clostridium perfringens Typ A: verantwortlich für 60-80 % der Fälle
  • Clostridium histolyticum
  • Clostridium novyi
  • Clostridium septicum

Ursachen

Clostridien sind obligat anaerobe, toxin- und sporenbildende Bakterien, die in Sauerstoff-freien Umgebungen leben. Die Infektion tritt hauptsächlich durch Kontamination von Wunden (exogen) oder in seltenen Fällen durch endogene Quellen (z. B. aus dem Darm) auf. Diese Bakterien produzieren Toxine, die das Gewebe zerstören und zu einer raschen Ausbreitung der Infektion führen.

  • Exogene Infektion: Durch Verletzungen, besonders nach Unfällen oder Operationen.
  • Endogene Infektion: Geht häufig vom Darm aus, vor allem bei Personen mit Tumorerkrankungen.

Epidemiologie

Geschlechterverhältnis: Männer zu Frauen = 2-3:1

Häufigkeitsgipfel

  • Exogene Infektionen: Treten vorwiegend zwischen dem 35. und 40. Lebensjahr auf.
  • Endogene Infektionen (Enteritis necroticans): Betreffen vor allem Kinder.

Prävalenz (Krankheitshäufigkeit): Aufgrund verbesserter Hygienebedingungen und medizinischer Versorgung ist die Inzidenz von Gasbrand weltweit rückläufig. In Industrieländern wie Deutschland tritt die Erkrankung selten auf.

Inzidenz (Häufigkeit von Neuerkrankungen): Genaue Daten zur Inzidenz sind nicht häufig erfasst, jedoch ist Gasbrand in Kriegszeiten und bei katastrophalen Verletzungen (z. B. durch Naturkatastrophen) häufiger.

Infektionsepidemiologie

Erreger: Clostridium perfringens (am häufigsten), sowie andere Clostridienarten wie Clostridium histolyticum, Clostridium novyi, Clostridium septicum.

Erregerreservoir:
Erde, Staub, Wasser, natürliche Darm- und Genitalflora des Menschen.

Vorkommen:
Weltweit verbreitet, besonders in kontaminierter Erde und Wasser sowie in der menschlichen Flora.

Mensch-zu-Mensch-Übertragung:
Nein, keine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch.

Kontagiosität
(Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers): Gering, keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

Übertragungsweg:
Durch Wundkontamination nach Verletzungen oder chirurgischen Eingriffen, die eine Eintrittspforte für die Erreger bieten.

Eintrittspforte:
Verletzte Haut oder Schleimhaut, insbesondere tiefere Wunden, die anaerobe Bedingungen begünstigen.

Inkubationszeit
(Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung): Wenige Stunden bis 5 Tage.

Krankheitsdauer:
Ohne Behandlung rasch fortschreitend und innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich.

Dauer der Infektiosität:
Abhängig von der Anwesenheit der Erreger in der Wunde. Keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

Seroprävalenz
(Häufigkeit des serologischen Nachweises spezifischer Antikörper): Keine relevante Seroprävalenz bekannt.

Verlauf und Prognose

Verlauf

  • Akut und lebensbedrohlich: Die Symptome beginnen oft mit plötzlich auftretenden, heftigen Wundschmerzen, die rasch an Intensität zunehmen.
  • Gewebszerstörung: Die betroffenen Stellen schwellen an und verfärben sich blau-schwarz, begleitet von Gasbildung im Gewebe. Es kommt zu einer Nekrose.
  • Fulminanter Verlauf: Ohne adäquate Therapie kann der Patient innerhalb weniger Stunden versterben.

Prognose

  • Letalität: Auch unter optimaler Behandlung liegt die Sterblichkeitsrate bei bis zu 50 %.
  • Therapie: Intensive Maßnahmen wie chirurgische Wunddebridements (Wundtoilette), Antibiotika und hyperbare Sauerstofftherapie sind essenziell.
  • Langzeitprognose: Bei Überleben ist eine Erholung möglich, jedoch mit Risiken von Gewebeverlust und bleibenden Schäden.

In Deutschland ist die Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht meldepflichtig.