Kinderlähmung-Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Unter einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) versteht man die Gabe von Impfstoffen oder Medikamenten zur Vermeidung einer Erkrankung bei Personen, die nicht immunisiert sind, jedoch einer Exposition gegenüber Polioviren ausgesetzt waren.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

Die PEP ist angezeigt für:

  • Alle Kontaktpersonen eines laborbestätigten oder klinisch wahrscheinlichen Poliomyelitis-Fallesunabhängig vom Impfstatus
  • Bei Auftreten eines Sekundärfalls erfolgt eine Riegelungsimpfung im betroffenen Umfeld
Ziel ist es, eine Weiterverbreitung des Virus durch rasche Immunisierung der Kontaktpersonen zu unterbinden.

Durchführung

  • Unverzügliche Impfung mit IPV (inaktivierter Poliomyelitis-Impfstoff)
    • Bei fehlender oder unvollständiger Immunisierung: vollständige Grundimmunisierung einleiten
    • Bei vorhandener Impfung: Auffrischung entsprechend dem Impfstatus
  • Keine passive Immunprophylaxe (Immunglobulin) verfügbar – Polioviren werden ausschließlich durch aktive Immunisierung bekämpft
  • Sofortige Maßnahmen durch das Gesundheitsamt:
    • Umfassende Kontaktermittlung
    • Anordnung einer Riegelungsimpfung im engeren Umfeld
    • Hygienemaßnahmen, ggf. Quarantäneanordnung
    • Umgebungsuntersuchungen auf asymptomatische Ausscheider (z. B. über Stuhlproben)

Die Durchführung und Kontrolle der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden gemäß Infektionsschutzgesetz (§§ 6, 24 und 25 IfSG).

Literatur

  1. Robert Koch-Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024