Haemophilus-influenzae-b-Postexpositionsprophylaxe (PEP) (Hib-Postexpositionsprophylaxe (PEP))
Unter einer Postexpositionsprophylaxe versteht man die Versorgung mit Medikamenten zur Vermeidung einer Erkrankung bei Personen, die gegen eine bestimmte Krankheit nicht durch Impfung geschützt sind, dieser aber ausgesetzt waren.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
- Personen mit engem ("face to face") Kontakt zu einem Erkrankten, d. h.:
- alle Haushaltsmitglieder ab einem Alter von 1 Monat, sofern sich dort ein ungeimpftes bzw. unzureichend geimpftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren befindet oder aber eine Person mit relevanter Immundefizienz bzw. -suppression (Immunschwäche)
- ungeimpfte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen
- für alle Kinder unabhängig von Impfstatus und Alter sowie für BetreuerInnen derselben Gruppe einer Gemeinschaftseinrichtung für Kleinkinder, wenn dort innerhalb von etwa 2 Monaten ≥ 2 Fälle aufgetreten sind und in der Einrichtung nicht oder nicht ausreichend geimpfte Kinder betreut werden.
Durchführung
- Personen mit engem ("face to face") Kontakt zu einem Erkrankten:
- Chemoprophylaxe – Rifampicin (Antibiotikum)
- ab 1 Monat: 20 mg/kg/Tag (maximal 600 mg) in 1 ED für 4 Tage
- Erwachsene: 600 mg p.o. in 1 ED für 4 Tage
- Schwangere: Gabe von Rifampicin kontraindiziert; zur Prophylaxe kommt ggf. Ceftriaxon infrage (1 x 250 mg i.m.).
- Chemoprophylaxe – Rifampicin (Antibiotikum)
"Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens 7 Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls (Person, von der die Ausbreitung einer Krankheit ihren gesicherten oder mutmaßlichen Ausgang genommen hat), begonnen werden. Zusätzlich zur Chemoprophylaxe sollten ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder ≤ 4 Jahren gegen Hib nachgeimpft werden."
Literatur
- Robert Koch Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024