Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sind Impfungen, die gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) routinemäßig verabreicht werden sollen. Sie dienen dem Aufbau eines langfristigen Schutzes gegen schwerwiegende Infektionskrankheiten und tragen wesentlich zur individuellen sowie kollektiven Immunprophylaxe bei.

Grundprinzipien der Impfstrategie

  • Beginn der Impfserie ab dem vollendeten 2. Lebensmonat (ab 8 Wochen).
  • Abschluss der Grundimmunisierung idealerweise bis zum Alter von 14 Monaten, bei bestimmten Impfstoffen (z. B. MMR, Varizellen) bis spätestens 23 Monate.
  • Kombinationsimpfstoffe ermöglichen eine Reduktion der Injektionsanzahl bei gleichbleibender Immunogenität.

Die Impfungen

Nach den derzeitig gültigen Empfehlung der STIKO sollten empfohlene Impfungen für Säuglinge (das gilt auch für gestillte Säuglinge) möglichst frühzeitig durchgeführt und die Grundimmunisierungen spätestens bis zum Alter von 14 Monaten (bzw. 23 Monaten bei MMR, Varizellen) vollendet werden: 

Hinweis: Die Bezeichnung „Schweinegrippe“ (H1N1) ist in den aktuellen Impfempfehlungen nicht separat aufgeführt, da dieser Subtyp in saisonalen Influenza-Impfstoffen enthalten ist.

Impfzeitpunkte – 2+1-Schema für die Sechsfachimpfung

Das empfohlene Impfschema für Säuglinge folgt dem sogenannten 2+1-Schema:

  • 1. Dosis: mit 8 Wochen
  • 2. Dosis: mit 4 Monaten
  • 3. Dosis: mit 11 Monaten
  • Mindestabstand zwischen 2. und 3. Dosis: 6 Monate

Applikationsort und Reaktogenität

Bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die intramuskuläre Injektion bevorzugt in den Musculus vastus lateralis (seitlicher Oberschenkelmuskel) erfolgen – nicht in den Musculus deltoideus (Oberarm). Studien zeigen eine bessere Verträglichkeit und reduzierte Reaktogenität [2].

Kontraindikationen (Gegenanzeigen) [1]

Absolute Kontraindikationen

  • Akute schwere Erkrankungen mit Fieber > 38,5 °C
  • Anaphylaxie gegen Bestandteile des Impfstoffes, z. B. Hühnereiweiß (bei Influenza-, Gelbfieber-Impfstoffen)
  • Immundefekte, wenn Lebendimpfstoffe geplant sind (ärztliche Rücksprache erforderlich)

Falsche Kontraindikationen – Impfungen möglich

  • Banale Infekte mit subfebrilen Temperaturen (37,1 °C und 37,9 °C)
  • Kontakt zu infektiösen Personen
  • Ekzeme oder Dermatosen (Hauterkrankungen)
  • Antibiotikatherapie
  • Krampfanfälle in der Familienanamnese
  • Fieberkrämpfe in der Eigenanamnese
  • Einnahme niedriger Corticoid-Dosen
  • Frühgeburtlichkeit
  • Neugeborenenikterus
  • Stillzeit

Bedeutung der Impfungen

  • Individueller Schutz – Aufbau einer spezifischen Immunantwort gegenüber pathogenen Erregern
  • Kollektivschutz (Herdenimmunität) – Verhinderung der Ausbreitung in der Bevölkerung durch Reduktion infektiöser Kontakte
  • Vermeidung schwerwiegender Komplikationen, insbesondere bei Risikogruppen (Frühgeborene, immunsupprimierte Kinder)

Die Impfungen werden üblicherweise durch den Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Die Kosten für alle STIKO-empfohlenen Regelimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Literatur

  1. Robert Koch Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024
  2. Jackson LA, Peterson D, Nelson JC et al.: Vaccination site an risk of local reactions in children 1 to 6 years of age. Pediatrics 2013; 131: 283-9