Gürtelrose (Herpes zoster) – Labordiagnostik
Die Diagnose wird im Regelfall klinisch gestellt.
Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Direkter Virusnachweis mit Hilfe der PCR (Polymerase-Kettenreaktion) aus Bläscheninhalten, Hautbiopsien, Liquor* oder Blut – zum Nachweis der Varizella-Zoster-Virus-Infektion [Sensitivität und Spezifität von 95-100 %]
*bei Verdacht auf eine ZNS-Beteiligung - Antigennachweis mit Hilfe des Immunfluoreszenztest [Spezifität (Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich Gesunde, die nicht an der betreffenden Erkrankung leiden, durch den Test auch als gesund erkannt werden) 76 %; Sensitivität (Prozentsatz erkrankter Patienten, bei denen die Krankheit durch die Anwendung des Tests erkannt wird, d. h. ein positiver Befund auftritt) 82 %]
- Viruskultur [Spezifität 99 %; Sensitivität 20 %)
- Antikörpernachweis (= indirekter Virusnachweis) mit Hilfe von serologischen Verfahren wie ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay) aus Serum, Trockenblut oder Liquor [positiver prädiktiver Wert ca. 90 %; in der Mehrzahl der Fälle sind IgA-Antikörper vorhanden/IgM-Antikörper können fehlen]
- HIV-Test – Herpes zoster gilt als Indikatorerkrankung für HIV
Beachte: Eine Zosterepisode und ein Rezidiv (Wiederauftreten der Erkrankung) machen eine Abklärung erforderlich: Differentialblutbild, HIV-Test, Serumelektrophorese etc.