Regelimpfungen für Erwachsene

Regelimpfungen für Erwachsene sind jene Impfungen, die ein Erwachsener nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO) routinemäßig erhalten sollte.

Die nachfolgenden Regelimpfungen für Erwachsene haben eine besondere Bedeutung, weil

  • Manche Erwachsene im Kindesalter nicht oder nur teilweise geimpft worden sind, das heißt, es liegt häufig keine ausreichende Immunität, das heißt ein Schutz vor einer Infektion vor.
  • Einige Impfstoffe früher noch nicht verfügbar waren.
  • Im Alter
    • die Reaktionsfähigkeit des Immunsystems abnimmt (Immunseneszenz) und 
    • Komorbiditäten (Begleiterkrankungen) und funktionelle Defizite Komplikationen und schwere Verläufe begünstigen.

Zum Fortbestehen des in der Kindheit erworbenen Schutzes und zum Aufbau eines Schutzes gegen bedrohliche Infektionen im Alter (≥ 60 Jahre) sollten folgende Impfungen regelmäßig durchgeführt werden:

Impfung
Empfehlung
Auffrischimpfung
Diphtherie
Grundimmunisierung (falls nicht vorhanden) Auffrischimpfung bzw. Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller bisher nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie)
Herpes zoster Personen ≥ 60. Lebensjahr Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpeszoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten.
Influenza (Grippe)
Ab dem 60. Lebensjahr jährlich Jährliche Wiederholung
Verwendung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffes: Die Evidenz von trivalenten Hochdosis-Impfstoffen sei übertragbar auf quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe und auf die Altersgruppe 60 bis 64 Jahre
Pertussis (Keuchhusten)
Einmalige Impfung für alle Erwachsenen bei der nächsten fälligen Td-Impfung
(Tetanus-Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff) als Tdap-Impfung (TdaP = T (= Tetanus, d (= Diphtherie), ap (= azelluläre Pertussis))
Derzeit keine Wiederholung empfohlen
Poliomyelitis
Kinderlähmung)
Grundimmunisierung (falls nicht vorhanden)
  • Ungeimpfte Personen erhalten IPV (inaktivierte Polio-Vakzine).
  • Ausstehende Impfungen der Grundimmunisierung bzw. eine fehlende einmalige Auffrischimpfung werden mit IPV nachgeholt.
Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken)    Standardimpfung einmalig mit PPSV23, ggf. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller Indikationsstellung. 
Auffrischimpfung nach 6 Jahren ggf. nur bei:
  • angeborenen/erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
  • chronischen Nierenkrankheiten/nephrotischem Syndrom
Tetanus (Wundstarrkrampf) Grundimmunisierung, (falls nicht vorhanden) Alle 10 Jahre, vorzugsweise unter Verwendung des Td-Kombinationsimpfstoffs (Tetanus-Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff)
COVID-19  Generelle Impfempfehlung zur Grundimmunisierung Zweimalige Auffrischimpfung mit mRNA-Vakzine nach jeweils 6 Monaten

Impfempfehlungen für Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen [gemäß STIKO)

  • Wer in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen* arbeitet und unter 50 Jahre ist, sollte zweimal gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken) geimpft werden (Quelle: Ständige Impfkommission, STIKO).
  • Zu den Berufsgruppen gehören auch die Tätigkeit in einer Zahnarzt- oder Heilpraktiker-Praxis oder in der ambulanten Pflege sowie in Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen
  • Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören beispielsweise Krippen, Kindergärten, Kitas, Schulen und Universitäten sowie Wohngruppen und Ferienlager.
  • Beachte: 
    • Vakzine (Impfstoffe) gegen MMR (Masern, Mumps und Röteln) und Varizellen (Windpocken) sind Lebendimpfstoffe und in der Schwangerschaft kontraindiziert.
    •  Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoffen sollte zur Sicherheit eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden.

Literatur

  1. Robert Koch Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024