Regelimpfungen für Erwachsene
Regelimpfungen für Erwachsene sind jene Impfungen, die ein Erwachsener nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO) routinemäßig erhalten sollte.
Die nachfolgenden Regelimpfungen für Erwachsene haben eine besondere Bedeutung, weil
- Manche Erwachsene im Kindesalter nicht oder nur teilweise geimpft worden sind, das heißt, es liegt häufig keine ausreichende Immunität, das heißt ein Schutz vor einer Infektion vor.
- Einige Impfstoffe früher noch nicht verfügbar waren.
- Im Alter
- die Reaktionsfähigkeit des Immunsystems abnimmt (Immunseneszenz) und
- Komorbiditäten (Begleiterkrankungen) und funktionelle Defizite Komplikationen und schwere Verläufe begünstigen.
Zum Fortbestehen des in der Kindheit erworbenen Schutzes und zum Aufbau eines Schutzes gegen bedrohliche Infektionen im Alter (≥ 60 Jahre) sollten folgende Impfungen regelmäßig durchgeführt werden:
Impfung |
Empfehlung |
Auffrischimpfung |
Diphtherie |
Grundimmunisierung (falls nicht vorhanden) | Auffrischimpfung bzw. Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller bisher nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) |
Herpes zoster | Personen ≥ 60. Lebensjahr | Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpeszoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten. |
Influenza (Grippe) |
Ab dem 60. Lebensjahr jährlich | Jährliche Wiederholung Verwendung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffes: Die Evidenz von trivalenten Hochdosis-Impfstoffen sei übertragbar auf quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe und auf die Altersgruppe 60 bis 64 Jahre |
Pertussis (Keuchhusten) |
Einmalige Impfung für alle Erwachsenen bei der nächsten fälligen Td-Impfung (Tetanus-Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff) als Tdap-Impfung (TdaP = T (= Tetanus, d (= Diphtherie), ap (= azelluläre Pertussis)) |
Derzeit keine Wiederholung empfohlen |
Poliomyelitis Kinderlähmung) |
Grundimmunisierung (falls nicht vorhanden) |
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Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken) | Standardimpfung einmalig mit PPSV23, ggf. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller Indikationsstellung. Auffrischimpfung nach 6 Jahren ggf. nur bei:
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Tetanus (Wundstarrkrampf) | Grundimmunisierung, (falls nicht vorhanden) | Alle 10 Jahre, vorzugsweise unter Verwendung des Td-Kombinationsimpfstoffs (Tetanus-Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff) |
COVID-19 | Generelle Impfempfehlung zur Grundimmunisierung | Zweimalige Auffrischimpfung mit mRNA-Vakzine nach jeweils 6 Monaten |
Impfempfehlungen für Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen [gemäß STIKO)
- Wer in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen* arbeitet und unter 50 Jahre ist, sollte zweimal gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken) geimpft werden (Quelle: Ständige Impfkommission, STIKO).
- Zu den Berufsgruppen gehören auch die Tätigkeit in einer Zahnarzt- oder Heilpraktiker-Praxis oder in der ambulanten Pflege sowie in Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen
- Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören beispielsweise Krippen, Kindergärten, Kitas, Schulen und Universitäten sowie Wohngruppen und Ferienlager.
- Beachte:
- Vakzine (Impfstoffe) gegen MMR (Masern, Mumps und Röteln) und Varizellen (Windpocken) sind Lebendimpfstoffe und in der Schwangerschaft kontraindiziert.
- Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoffen sollte zur Sicherheit eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden.
Literatur
- Robert Koch Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024