Krätze (Scabies) – Weitere Therapie

Allgemeine Hinweise

  • Partnermanagement, d. h. ggf. infizierte Partner müssen ausfindig gemacht und behandelt werden (Kontakte müssen über 2 Monate rückverfolgt werden) [European Guidelines].
  • Jede Kontaktperson muss mit behandelt werden.
  • Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen!
    • Tragen von Einmalhandschuhen bei allen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Reinigungsmaßnahmen).
  • Nach der Durchführung der medikamentösen Therapie müssen
    • Bettwäsche, Handtücher und Kleidung, die mit der Haut in Kontakt gekommen ist, bei > 50 °C für mindestens 35 Minuten gewaschen werden. Alternativ mindestens 4 Tage luft­dicht bei mindestens über 20 °C in eine verschlossene Plastiktüte packen oder Einfrieren bei unter minus 10 °C für mindestens 5 Stunden.
    • alle Kontaktflächen gereinigt werden.
    • Böden, Teppiche, Betten, Kissen, Polstermöbel und Autositze gesaugt werden.
  • Die Betten müssen neu bezogen werden; allerdings ist eine Komplett-Sanierung des Schlafzimmers nicht erforderlich!
  • Betroffene Kinder können nach der ersten Behandlung nach Vorschrift wieder in die Einrichtung (Kita, Schule) gehen; Erwachsene können wieder zur Arbeit gehen.
  • Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum)
  • Alkoholrestriktion (Verzicht auf Alkohol)

Hinweise für die Durchführung der Therapie

  • Es sollten Handschuhe, ggf. auch Schutzkittel getragen werden.
  • Die Finger- und Fußnägel sollten gekürzt werden.
  • Das Mittel gegen die Scabies sollte nach einem Vollbad, aber erst, wenn die Haut ganz trocken ist, aufgetragen werden; es wird der gesamte Körper, mit Aussparung des Gesichts und des behaarten Kopfes, behandelt (Bei Säuglingen, immunsupprimierten Personen der gesamte Körper).
  • Bei stark entzündlich veränderter Haut kann eine kortisonhaltige Creme angewendet werden.
  • Bei Säuglingen oder immunsupprimierten Personen sowie bei Scabies crustosa (Synonyme: Scabies norvegica; Borkenkrätze) sollte eine stationäre Therapie durchgeführt werden.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de

Leitlinien

  1. Tiplica GS et al.: 2015 European guidelines for the management of partners of persons with sexually transmitted infections. JEADV 2015; online 7. Mai 2015