Krätze (Scabies) – Weitere Therapie
Allgemeine Hinweise
- Partnermanagement, d. h. ggf. infizierte Partner müssen ausfindig gemacht und behandelt werden (Kontakte müssen über 2 Monate rückverfolgt werden) [European Guidelines].
- Jede Kontaktperson muss mit behandelt werden.
- Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen!
- Tragen von Einmalhandschuhen bei allen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Reinigungsmaßnahmen).
- Nach der Durchführung der medikamentösen Therapie müssen
- Bettwäsche, Handtücher und Kleidung, die mit der Haut in Kontakt gekommen ist, bei > 50 °C für mindestens 35 Minuten gewaschen werden. Alternativ mindestens 4 Tage luftdicht bei mindestens über 20 °C in eine verschlossene Plastiktüte packen oder Einfrieren bei unter minus 10 °C für mindestens 5 Stunden.
- alle Kontaktflächen gereinigt werden.
- Böden, Teppiche, Betten, Kissen, Polstermöbel und Autositze gesaugt werden.
- Die Betten müssen neu bezogen werden; allerdings ist eine Komplett-Sanierung des Schlafzimmers nicht erforderlich!
- Betroffene Kinder können nach der ersten Behandlung nach Vorschrift wieder in die Einrichtung (Kita, Schule) gehen; Erwachsene können wieder zur Arbeit gehen.
- Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum)
- Alkoholrestriktion (Verzicht auf Alkohol)
Hinweise für die Durchführung der Therapie
- Es sollten Handschuhe, ggf. auch Schutzkittel getragen werden.
- Die Finger- und Fußnägel sollten gekürzt werden.
- Das Mittel gegen die Scabies sollte nach einem Vollbad, aber erst, wenn die Haut ganz trocken ist, aufgetragen werden; es wird der gesamte Körper, mit Aussparung des Gesichts und des behaarten Kopfes, behandelt (Bei Säuglingen, immunsupprimierten Personen der gesamte Körper).
- Bei stark entzündlich veränderter Haut kann eine kortisonhaltige Creme angewendet werden.
- Bei Säuglingen oder immunsupprimierten Personen sowie bei Scabies crustosa (Synonyme: Scabies norvegica; Borkenkrätze) sollte eine stationäre Therapie durchgeführt werden.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
Leitlinien
- Tiplica GS et al.: 2015 European guidelines for the management of partners of persons with sexually transmitted infections. JEADV 2015; online 7. Mai 2015