Insektenstiche – Weitere Therapie

Allgemeine Maßnahmen

  • Bei einem Stich den Stachel rasch entfernen (mit Fingernagel wegkratzen).
  • Berücksichtigen Sie bitte die Präventionsmaßnahmen (siehe unter Prävention).
  • Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

  • Spezifische Immuntherapie (SIT) mit Bienen und Wespengift (Hymenopterengifte) (s. u. "Hyposensibilisierung")
    Die subkutane spezifische Immuntherapie bei Insektengiftallergie (VIT, engl. venom immunotherapy; Insektengiftallergie-Immuntherapie) gilt weltweit als eine der wirksamsten Hyposensibilisierungsverfahren. Die durchschnittlichen Dosierung des Hymenopterengifts beträgt 100 µg bei Kindern (ggf. auch 50 µg) und Erwachsenen.

    Indikationen für Erwachsene:
    • Stichanaphylaxie vom Grad ≥ II oder
    • Reaktionen vom Schweregrad I und Personen aus der Risikogruppe /s. u. erhöhtes Risiko für schwere Anaphylaxie/schwerste Form einer allergischen Reaktion, die schnell lebensbedrohlich werden kann)
    Es kann allen erwachsenen Patienten unabhängig vom Schweregrad der Anaphylaxie die SIT empfohlen werden.
    Indikationen für Kinder:
    • Wiederholte schwere gesteigerte örtliche Reaktionen
    Bei Kindern, die ausschließlich systemische Reaktion der Haut (Grad I) entwickelten, hatten auch bei späteren Stichen nur in < 20 % erneut systemische Reaktionen, ohne dass der Schweregrad zunahm!
    Kontraindikationen (Gegenanzeigen): ernsthafte immunologische Erkrankungen, chronische Infektionen oder Karzinome
    Dauer der SIT: 3-5 Jahre  (in besonderen Fällen und bei Risikopatienten lebenslang)

Schulungsmaßnahmen

  • Beratung bzw. Schulung des Patienten zur Vermeidung weiterer Stiche (siehe unter Prävention) sowie zum Verhalten bei erneutem Stich.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de