Erfrierungen – Weitere Therapie

Allgemeine Maßnahmen

  • Falls gleichzeitig eine Erfrierung und eine Hypothermie (Unterkühlung) vorliegen, ist die Hypothermie zuerst zu behandeln!
    Soweit möglich, ist auch eine simultane Behandlung gestattet. Die Hypothermie hat dabei immer Vorrang!
  • Der Patient ist in eine isolierende Decke (aluminiumbedampfte Rettungsdecke) zu wickeln
    Achtung! Die silberne Seite
    der Rettungsdecke (so scheint die eine Seite, wenn man die Folie gegen das Licht hält) ist in der Lage, bis zu 96 Prozent der senkrecht auftretenden Wärmestrahlung zu reflektieren und dem menschlichen Körper wieder zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Bewusstlosigkeit wird der Patient in eine stabile Seitenlage gebracht; sowie verfügbar erhält der Patient angewärmte, langsam einlaufende Infusionen mit Ringer- oder Kochsalzlösung
  • Langsame Wiedererwärmung bei Erfrierungen 1. und 2. Grades, d. h. im ansteigend handwarmen Wasserbad (bis ca. 37 °C) erwärmen, bis die Haut wieder rosig ist; max. 30 min; nur, wenn keine Hypothermie vorliegt
    Achtung! Einreiben mit Schnee ist kontraindiziert (strikt zu vermeiden).
  • Blasen nicht eröffnen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen:
    • Betroffene Körperteile durch warme Körperteile erwärmen
    • Mit Decken und warmer Kleidung für Wiedererwärmung sorgen
    • Heiße Getränke (warme, gezuckerte Getränken, Schokolade) geben, aber keinen Alkohol zu trinken geben
  • Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de