Erfrierungen – Operative Therapie

Operative Maßnahmen sind zurückzustellen, bis klar erkennbar ist welches Gewebe ausreichend durchblutet bzw. nekrotisch ("abgestorben") ist.

1. Ordnung

  • Bei Erfrierungen 3. Grades muss in der Regel eine Amputation der betroffenen Körperregion durchgeführt werden