Erfrierungen – Operative Therapie
Operative Maßnahmen sind zurückzustellen, bis klar erkennbar ist welches Gewebe ausreichend durchblutet bzw. nekrotisch ("abgestorben") ist.
1. Ordnung
- Bei Erfrierungen 3. Grades muss in der Regel eine Amputation der betroffenen Körperregion durchgeführt werden