Geschmacksstörungen (Dysgeusie) – Körperliche Untersuchung
Eine umfassende klinische Untersuchung ist die Grundlage für die Auswahl der weiteren diagnostischen Schritte:
- Allgemeine körperliche Untersuchung – inklusive Blutdruck, Puls, Körpergewicht, Körpergröße; des Weiteren:
- Inspektion (Betrachtung)
- Haut und Schleimhäute (Mundhöhle und Zunge)
- Auskultation (Abhören) des Herzens
- Auskultation der Lunge
- Palpation (Abtasten) des Abdomens (Bauch) (Druckschmerz?, Klopfschmerz?, Hustenschmerz?, Abwehrspannung?, Bruchpforten?, Nierenlagerklopfschmerz?)
- Inspektion (Betrachtung)
- HNO-ärztliche Untersuchung inkl. Schmecktest* und "Ganz-Mund-Testung" mittels der "Drei-Tropfen-Methode**"
- Neurologische Untersuchung inkl. der Hirnnervenfunktionen [wg. Differentialdiagnosen:
- Apoplex (Schlaganfall)
- Entzündungen des Zentralnervensystems, nicht näher bezeichnet
- Epilepsie (Krampfleiden)
- Familiäre Dysautonomie (Riley-Day-Syndrom) – Krankheit des unwillkürlichen (autonomen) Nervensystems
- Hirnstammläsionen – Verletzung, Blutung, Infarkt im Bereich des Hirnstammes
- Hirntumoren, nicht näher bezeichnet
- Idiopathische Fazialisparese (häufigste vorkommende periphere Nervenläsion und die mit Abstand häufigste Hirnnervenläsion)
- Läsion des peripheren Nervensystems (vor allem VII. und IX. Hirnnerv)
- Multiple Sklerose (MS) – neurologische Erkrankung, die durch die Entmarkung des zentralen Nervensystems gekennzeichnet ist
- Nervenschäden – v. a. nach Operationen am Mittelohr, Mandeln, Hals; Zahnbehandlungen
- Progressive Paralyse – Spätstadium der Syphilis, das vor allem zu vielen verschiedenen neurologischen Symptomen wie Demenz, Persönlichkeitsstörungen, Paresen (Lähmungen) etc. führen kann]
- Psychiatrische Untersuchung [wg. Differentialdiagnosen:
- Depression
- Psychose
- Schizophrenie]
- Zahnärztliche Untersuchung [wg. Differentialdiagnose: Tumoren der Mundhöhle, nicht näher bezeichnet]
- Gesundheitscheck
In eckigen Klammern [ ] wird auf mögliche pathologische (krankhafte) körperliche Befunde hingewiesen.
*Im Schmecktest wird in der Regel die Wahrnehmung von süß (Saccharose), sauer (Zitronensäure), salzig (Natriumchlorid) und bitter (Chinin) bewertet. Dabei werden die Erkennungsschwellen und das Identifikationsvermögen von überschwelligen Schmeckstoffen bestimmt. Die Überprüfung des Schmeckvermögens erfolgt im Regelfall global als „Ganz-Mund-Testung“ oder regional in einzelnen gustatorischen Arealen.
**Drei-Tropfen-Methode nach Henkin ist eine „Ganz-Mund-Testung“. Dieses Verfahren wird in der Praxis häufig angewandt. Dabei wird die Erkennungsschwelle für süß, sauer, salzig und bitter bestimmt. Der Patient muss aus drei Tropfen den einen mit Schmeckstoff erkennen und dabei die Schmeckqualität richtig benennen. Die unterschwellige Schmeckstoffkonzentration wird jeweils solange gesteigert, bis der Patient die gleiche Konzentration einer Schmeckqualität bei drei Versuchen mindestens zweimal richtig benennen kann.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Gustometrie (Geschmacksprüfung).