Morbus Parkinson – Labordiagnostik

Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Beta-Amyloid und Tau-Protein (im Liquor) [s. u, "Weitere Hinweise"]
  • Parkinson-Gentest* – Test, der bei dem Verdacht auf eine familiäre Parkinsonerkrankung durchgeführt werden kann; momentan sind mehr als 10 Gene bekannt, deren Veränderung zum Parkinson führen kann; zu diesen zählen in Deutschland vor allem LRRK2 (Genlokus PARK8) und Parkin (Genlokus PARK2); siehe dazu auch unter "Ursachen"/Biographische Ursachen
    Indikationen: Eine genetische Beratung kann bei Patientenwunsch angeboten werden, wenn
    • mindestens 2 Verwandte 1. Grades ein Parkinson-Syndrom aufweisen oder
    • ein Verwandte1. und ein Verwandter 2. Grades an Parkinson erkrankt sind oder
    • bei einem isoliert erscheinenden Parkinson-Syndrom eine Krankheitsmanifestation vor dem 50. Lebensjahr nachweisbar ist.
      Bei Verdacht auf eine monogene Ätiologie kann die Testung entsprechender Gene erwogen werden. (Expertenkonsens) [S3-Leitlinie]
  • Harnsäure – als Biomarker für Morbus Parkinson [erhöhte Werte gehen mit einem verminderten Parkinson-Risiko einher]
  • TPHA-Suchtest – Erregersuchtest bei Verdacht auf Syphilis (Lues)
  • Kupfer im Serum
  • Kleines Blutbild
  • Gerinnungsparameter wie Quick oder INR

*Eine genetische Untersuchung sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Parkinson-Krankheit vor dem 50. Lebensjahr manifest geworden ist oder der Patient dieses wünscht, beispielsweise weil bereits mehrere Personen in der Familie von der Parkinson-Krankheit betroffen sind.

Weitere Hinweise 

  • Der Routine-Liquorbefund und erweiterte Routinebefund ist bei Patienten mit idiopathischen Parkinson-Syndrom (IPS) in der Regel unauffällig. Mit der Liquor-Analyse kann ein IPS zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden. (Expertenkonsens) [S3-Leitlinie]
  • Bei kognitiven Einschränkungen bei Patienten mit IPS kann eine Liquor-Analyse auf Routineparameter, sowie tau-Protein und β-Amyloid erwogen werden. Bei atypischen Verläufen kann je nach differentialdiagnostischen Überlegungen eine Routine-Liquoruntersuchung erfolgen. (Expertenkonsens) [S3-Leitlinie]
  • Alpha-Synuclein-Ablagerungen in der Haut (Biopsie) [1]
  • Test auf Alpha-Synuclein im Nervengewebe der Haut (immunhistochemischer Test von Hautbiopsien zur Erkennung von Synucleinopathien) – 96 Prozent der Personen, denen von einem Expertenpanel eine Synucleinopathie – wie Morbus Parkinson, Lewykörperchendemenz (DLB), Multisystematrophie (MSA) und PAF (pure autonomic failure) – attestiert wurde, wurden erkannt [3]
  • Alpha-Synucleine im Blutplasma [2].

Literatur

  1. Gibbons CH et al.: The diagnostic discrimination of cutaneous α-synuclein deposition in Parkinson disease. Neurology 2016; 87(5):505-512
  2. Kluge A et al.: Detection of neuron-derived pathological α-synuclein in blood. Brain, 20 June 2022 awac115, https://doi.org/10.1093/brain/awac115
  3. Gibbons CH et al.: Skin Biopsy Detection of Phosphorylated α-Synuclein in Patients With Synucleinopathies JAMA. 2024;331(15):1298-1306. doi:10.1001/jama.2024.0792

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Parkinson-Krankheit. (AWMF-Registernummer: 030 - 010), Oktober 2023 Langfassung