Legasthenie – Weitere Therapie

Allgemeine Maßnahmen

  • Förderung der frühen Diagnose (= Früherkennung im Erstleseunterricht, durch Beobachtung der Lernprozesse des Kindes)
  • Bei Legasthenie-Verdacht erst zum Augenarzt gehen! Nicht jede Leseschwäche bei Schulkindern ist gleichbedeutend mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS).
  • Vermeidung von Spannungen im Umfeld
  • Anerkennung der Kinder durch die Eltern
  • Präventiv sollte die phonologische Bewusstheit gefördert werden

Psychotherapie

  • Ggf. Psychotherapie (bei deutlichen sekundären, emotionalen Störungen)
  • Detaillierte Informationen zur Psychosomatik (inkl. Stressmanagement) erhalten Sie von uns.

Schulungsmaßnahmen

  • Individuelle Förderung des Betroffenen durch diverse Maßnahmen (z. B. Unterricht in Kleingruppen, Einzelunterricht)
  • Folgende Leitlinien sind beachtenswert [S3-Leitlinie]:
    • Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung soll an den Symptomen der Lese- und/oder Rechtschreibstörung ansetzen. (Starke Empfehlung, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Lesetrainings, die ausschließlich eine Lesepraxis nach der Ganzwortmethode instruieren, sollten nicht als Interventionsmaßnahme bei Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung eingesetzt werden. ( Empfehlung, Empfehlungsgrad B , Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Therapiemaßnahmen, die ausschließlich Textverständnisstrategien behandeln, sollten nicht als alleinige Interventionsmaßnahme bei Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung eingesetzt werden. (Empfehlung, Empfehlungsgrad B, Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Phonologietrainings sollten nicht als alleinige Interventionsmaßnahme bei Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung eingesetzt werden. (Empfehlung, Empfehlungsgrad B, Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Rechtschreibtrainings, die zur Verbesserung der Lese- und/oder Rechtschreibleistung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung eingesetzt werden, sollen Instruktionen zum Aufbau orthographischen Regelwissens enthalten. (Starke Empfehlung, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Interventionen zur auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung sollen nicht als Maßnahme zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung eingesetzt werden. (Starke Empfehlung, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Interventionen zur visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sollen nicht als Maßnahme zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung eingesetzt werden. (Starke Empfehlung, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Interventionen zur audiovisuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sollen nicht als Maßnahme zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung eingesetzt werden. (Starke Empfehlung, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens 100 % Zustimmung)
    • Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung soll eine medikamentöse Behandlung durch Piracetam nicht eingesetzt werden. (Starke Empfehlung, Empfehlungsgrad A, starker Konsens, 100 % Zustimmung)
  • Pädagogische Hilfe zur Unterstützung der individuellen Lernfortschritte sowie:
    • Vermeiden von Bloßstellung durch lautes Vorlesen vor der Klasse
    • Mitschreiben lassen des Klassendiktats nur zu einem Teil (z. B. zur Hälfte)
    • Anstelle der Diktatbenotung anerkennende Beschreibung der individuellen Lernfortschritte
    • Erleichterungen bei den Hausaufgaben in Absprache mit den Eltern
    • Erleichterungen bei Textaufgaben in Mathematik 

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300, E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
  • Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
    c/o EZB Bonn, Postfach 201338, 53143 Bonn
    Telefon: 0228 / 38 75 50 54,
    E-Mail: info@bvl-legasthenie.de, Internet: bvl-legasthenie

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugend-lichen mit Lese-und / oderRechtschreibstörung. (AWMF-Registernummer: 028 - 044), April 2015 Langfassung