Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) – Medizingerätediagnostik
Um eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) zu diagnostizieren, bedarf es umfangreicher, spezieller Hörtests:
Dabei werden unterschiedliche Parameter überprüft, wie zum Beispiel die Lautunterscheidung, das beidohrige Hören, die Fähigkeit, im Lärm zu hören und die Merkfähigkeit für Gehörtes.
Diese Tests führen spezielle Ärzte, die Phoniater/Pädaudiologen genannt werden, sowie auch einige HNO-Ärzte durch.
Es ist darüber hinaus sinnvoll, andere Entwicklungsschwierigkeiten der Kinder wie zum Beispiel eine Aufmerksamkeitsschwäche, eine Lese-Rechtschreibschwäche und eine Intelligenzminderung durch den Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater abklären zu lassen.
Die Untersuchung zum Ausschluss einer AVWS sollte erst kurz vor der Einschulung durchgeführt werden, da mit steigendem Alter die Tests genauere Ergebnisse bringen.
Obligate Medizingerätediagnostik
- Recruitmentmessung – Darstellung des objektiven Hörvermögens für verschiedene Töne
- Otoakustische Emissionen – objektive Darstellung der Reaktion des Innenohrs auf verschiedene Reize
- ERA (Electric Response Audiometry) – objektive Darstellung der Reaktion des Innenohrs auf verschiedene Reize
- Tonaudiogramm – Darstellung des subjektiven Hörvermögens für verschiedene Töne
Fakultative Medizingerätediagnostik – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung, Labordiagnostik und obligaten Medizingerätediagnostik – zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Computertomographie (CT) – schnittbildgebendes Verfahren (Röntgenaufnahmen aus verschiedenen Richtungen mit rechnerbasierter Auswertung), besonders gut geeignet zur Darstellung von knöchernen Verletzungen
- Magnetresonanztomographie (MRT) – computergestütztes Schnittbildverfahren (mittels magnetischer Felder, das heißt ohne Röntgenstrahlung); besonders gut geeignet bei Veränderungen des Rückenmarks und des Gehirns