Amenorrhoe – Medizingerätediagnostik
Obligate Medizingerätediagnostik
- Vaginalsonographie (Ultraschalluntersuchung mittels einer Ultraschallsonde, die in die Scheide (Vagina) eingeführt wird) – zur Beurteilung der Genitalorgane bzw. zum Ausschluss eines PCO-Syndroms
- Abdomensonographie (Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane) – vor allem zur Beurteilung der Nieren, Nebennieren und der Ovarien (Eierstöcke)
Fakultative Medizingerätediagnostik – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung, Labordiagnostik und obligaten Medizingerätediagnostik – zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Computertomographie (CT)/Magnetresonanztomographie (MRT) des Abdomens (Abdomen-CT; Abdomen-MRT) – zum Ausschluss von Tumoren im Abdomen bzw. bei Verdacht auf assoziierte Missbildungen des Urogenitaltraktes (Harn- und Geschlechtsapparat)
- Computertomographie/Magnetresonanztomographie des Schädels (craniales CT bzw.cCT/craniales MRT bzw. cMRT)
- mittels MRT lassen sich bereits kleinste Veränderungen der Hypophyse (z. B. Mirkoadenome) darstellen
- CT ist nur noch in Ausnahmefaällen indiziert, z. B. bei der Frage nach Verkalkungen bzw. bei Vorliegen von Kontraindikationen für eine MRT-Untersuchung
- Ophthalmologische Untersuchungen bei Sehstörungen (hier: Perimetrie) ‒ zur Bestimmung möglicher Sehbahnläsionen (Nachweis von Gesichtsfeldausfällen wg. Kompression des Chiasma opticum: bitemporale Hemianopsie/Sehstörung mit Ausfall beider temporaler Gesichtsfelder)