Schielen (Strabismus)
– Weitere Therapie
Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren
- Die Heterophorie (latentes Schielen) ist nicht behandlungsbedürftig, wenn keine Beschwerden vorliegen und ein stabiles Binokularsehen (beidäugiges Sehen) vorhanden ist.
- ggf. wird eine Brille zur Korrektur einer bestehenden Fehlsichtigkeit (höhergradige Hyperopie/Übersichtigkeit) verordnet. Dadurch kann der Schielwinkel meist schon verkleinert werden. Dieses ersetzt auf keinem Fall eine Okklusionsbehandlung (Abdeckbehandlung); oder
- es werden Spezialgläser eingesetzt, die eine sogenannte prismatische Wirkung haben.
- Weitere Maßnahmen sind orthoptische Übungsbehandlungen.
- Beim Strabismus concomitans (Begleitschielen) dient die Okklusionsbehandlung der Therapie der Fehlstellung des schielenden Auges. Dabei wird das besser sehende, nicht-schielende Auge stunden- oder tageweise abgedeckt.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Regelmäßige augenärztliche Kontrolluntersuchungen
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
- Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e.V.
Josephsplatz 20, 90403 Nürnberg
Telefon: 0911-22001, Telefax: 0911-2059612, E-Mail: bod.orthoptistinnen@gmx.de, Internet: www.orthoptistinnen.de
Autoren:
Dr. med. Werner G. Gehring
Letzte Aktualisierung: 27.12.2020