Schielen (Strabismus) – Weitere Therapie

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

  • Die Heterophorie (latentes Schielen) ist nicht behandlungsbedürftig, wenn keine Beschwerden vorliegen und ein stabiles Binokularsehen (beidäugiges Sehen) vorhanden ist.
    • ggf. wird eine Brille zur Korrektur einer bestehenden Fehlsichtigkeit (höhergradige Hyperopie/Übersichtigkeit) verordnet. Dadurch kann der Schielwinkel meist schon verkleinert werden. Dieses ersetzt auf keinem Fall eine Okklusionsbehandlung (Abdeckbehandlung); oder
    • es werden Spezialgläser eingesetzt, die eine sogenannte prismatische Wirkung haben.
    • Weitere Maßnahmen sind orthoptische Übungsbehandlungen.
  • Beim Strabismus concomitans (Begleitschielen) dient die Okklusionsbehandlung der Therapie der Fehlstellung des schielenden Auges. Dabei wird das besser sehende, nicht-schielende Auge stunden- oder tageweise abgedeckt.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Regelmäßige augenärztliche Kontrolluntersuchungen

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
  • Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e.V.
    Josephsplatz 20, 90403 Nürnberg
    Telefon: 0911-22001, Telefax: 0911-2059612, E-Mail: bod.orthoptistinnen@gmx.de, Internet: www.orthoptistinnen.de