Diabetische Retinopathie – Weitere Therapie

Allgemeine Maßnahmen

  • Normalgewicht anstreben!
    Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) bzw. der Körperzusammensetzung mittels der elektrischen Impedanzanalyse
    und Teilnahme an einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm.
  • Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum)

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

  • Applikation von IEGF-Inhibitoren (Arzneimittel, die den Gefäßwachstumsfaktor VEGF (Vascular Endothelial Growth Factor) hemmen); s. u. "Medikamentöse Therapie"
  • Anpassung von optischen oder auch elektronisch vergrößernden Sehhilfen
    Indikation:
    Verlust der Lesefähigkeit mit normalen Sehhilfen. Nebenbedingung: Dazu sollte eine stabile Blutglukose-Situation und stabiler Augenbefund vorliegen.

Impfungen

Die nachfolgenden Impfungen sind angeraten:

  • COVID-19-Impfung
  • Grippe-Impfung
  • Hepatitis B
  • Herpes zoster-Impfung wg. Personen ≥ 50 Jahre bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit (hier: Diabetes mellitus)
  • Pneumokokken-Impfung
    • Der 13-valente Polysaccharid-Impfstoff (PCV13) erfasst zwar weniger Serotypen als der 23-valente Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23), hat aber eine bessere Schutzwirkung bei Immunsuppression (hier: Diabetes mellitus).
    • PPSV23 sollte frühestens 2 Monate nach PCV13 gegeben werden; Abstand von 6-12 Monaten scheint immunologisch günstiger zu sein.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

Die Kontrolluntersuchungen eines Diabetikers beim Augenarzt sollen nach folgendem Zeitschema ablaufen [S3-Leitlinie]:

Diabetes mellitus Typ 1 

  • Ab dem 5. Erkrankungsjahr oder dem 11. Lebensjahr einmal jährlich
  • Wenn keine Retinopathie vorliegt:
    • bei bekanntem geringem Risiko (= kein ophthalmologisches Risiko und kein allgemeines Risiko) zwei Jahre
    • für alle anderen Risikokonstellationen ein Jahr
  • Wenn diabetischen Netzhautveränderungen (= ophthalmologisches Risiko) vorliegen, soll je nach Befund 1-jährlich oder häufiger untersucht werden. Über den Termin für die nächste Untersuchung soll der Augenarzt entscheiden.

Diabetes mellitus Typ 2 

  • Sofort bei Diagnosestellung
  • Wenn keine Retinopathie vorliegt:
    • bei bekanntem geringem Risiko (= kein ophthalmologisches Risiko und kein allgemeines Risiko) zwei Jahre
    • für alle anderen Risikokonstellationen ein Jahr
  • Wenn diabetischen Netzhautveränderungen (= ophthalmologisches Risiko) vorliegen, soll je nach Befund 1-jährlich oder häufiger untersucht werden. Über den Termin für die nächste Untersuchung soll der Augenarzt entscheiden.

Weitere Hinweise

Zeitnah sollte eine Untersuchung beim Augenarzt erfolgen bei neu auftretenden Symptomen wie:

  • Sehverschlechterung
  • verzerrtes sehen, verschwommen sehen
  • "Rußregen" vor den Augen

Ernährungsmedizin

  • Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
  • Beachtung folgender ernährungsmedizinischer Empfehlungen:
    • siehe dazu unter Diabetes mellitus
  • Siehe auch unter "Therapie mit Mikronährstoffen (Vitalstoffe)" – ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels
    Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
    Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.
  • Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.

Schulungsmaßnahmen

  • Bei der Patientenschulung wird dem Betroffenen der richtige Umgang mit der Erkrankung gezeigt. Außerdem werden die verschiedenen Therapiemöglichkeiten erörtert und alltägliche Situationen besprochen.
  • Der Patient muss über die Problematik der Netzhautkomplikationen und die Bedeutung der regelmäßigen Untersuchungen auch bei Beschwerdefreiheit aufgeklärt werden.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
    Rungestraße 19, 10179 Berlin
    Tel: 030/2853870, Fax: 030/285387200,
     E-Mail: info@dbsv.orgInternet: www.dbsv.org
  • Deutscher Diabetiker Bund e. V: Bundesgeschäftsstelle
    Goethestr. 27 34119 Kassel
    Telefon: 0 5 61/703 47 70, Fax: 0 5 61/703 47 71, E-Mail: info@diabetikerbund.de, Internet: www.diabetikerbund.de

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes. (AWMF-Registernummer: nvl-001), Mai 2023 Langfassung