Heuschnupfen (Allergische Rhinitis) – Labordiagnostik

Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen

Zur Diagnosesicherung einer allergischen Rhinitis (Heuschnupfen) stehen verschiedene Testverfahren zur Verfügung:

  • Pricktest (Hauttest, Methode der Wahl)
    Dabei werden verdächtige Allergene (auslösende Stoffe) in Tropfenform auf die Unterarmhaut aufgetragen. Anschließend wird die Haut mit einer feinen Lanzette oberflächlich angeritzt, sodass die Lösung in die oberste Hautschicht eindringen kann.
    → Nach 15-30 Minuten zeigt ein positives Ergebnis eine Quaddelbildung oder ein Erythem (Hautrötung).
    Wichtig: Ein positives Ergebnis zeigt nur eine Sensibilisierung (Immunreaktion), nicht zwingend eine klinisch relevante Allergie. Daher ist bei positivem Test eine Bestätigung durch Provokationstest ggf. erforderlich.
  • Antikörpernachweis im Serum (Bluttest)
    • Gesamt-IgE (Immunglobulin E, nicht allergenspezifisch) – Hinweis auf atopische Disposition (Allergieneigung)
    • Spezifisches IgE gegen Pollenallergene – Nachweis einer Sensibilisierung auf bestimmte Pollen
      → Diese Tests sind besonders bei Kontraindikationen gegen Hauttests (z. B. Hauterkrankungen, Antihistaminika-Therapie) angezeigt.
      → Klassisch als RAST (Radio-Allergo-Sorbens-Test) bezeichnet; heute meist durch Immunoassays ersetzt (z. B. ImmunoCAP, FEIA).
  • Provokationstests bei unklarer Befundlage oder abweichender Anamnese
    • Nasaler Provokationstest (NPT): Applikation des verdächtigen Allergens als Nasenspray, gefolgt von objektiver Symptomprovokation (z. B. Niesen, verstopfte Nase)
      • Validierung durch anterioren Rhinomanometrie (Messung des nasalen Atemstroms)
    • Konjunktivaler Provokationstest: Applikation des Allergens in den Bindehautsack; Beurteilung von Rötung, Juckreiz, Tränenfluss
      → Aussagekräftig bei allergischer Rhinokonjunktivitis (Entzündung von Nasen- und Augenschleimhaut)

Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Zytologie (Zellbeurteilung aus Nasenabstrich):
    • Nachweis eosinophiler Granulozyten bei allergischer Entzündung
    • Ausschluss anderer entzündlicher Zellmuster (z. B. neutrophil bei bakterieller Rhinitis)
  • Histologie (feingewebliche Analyse nach Biopsie):
    • Nur bei V. a. andere nasale Grunderkrankungen (z. B. Polyposis nasi/Nasenpolypen, Neoplasien/Neubildungen)
  • Bakteriologie / Mykologie:
    • Erregernachweis bei rezidivierenden oder atypischen Infektionen der oberen Atemwege
    • Ausschluss mykotischer Superinfektionen bei immunsupprimierten Patienten
  • Raumluftanalysen auf Schadstoffe:
    • Bei V. a. toxisch-irritative oder nicht allergische Reaktionen auf Innenraumfaktoren (z. B. Formaldehyd, VOC)
  • Unspezifischer nasaler Provokationstest mit Histamin oder Methacholin
    • Dient zur Beurteilung einer unspezifischen Schleimhautüberempfindlichkeit, insbesondere bei nicht-allergischer Rhinitis

Leitlinien

  1. Renz H: In-vitro-Allergiediagnostik. Rezensierte Publikation. JLM Band 39: Heft 4. Juli 2015 doi.org/10.1515/labmed-2015-0062