www.dgf-tv.de
Flugtauglichkeit – Eignungsuntersuchung
Jeder Pilotenanwärter muss seine flugmedizinische Tauglichkeit beweisen indem er ein ärztliches Zeugnis vorlegt. Die Erstuntersuchung bzw. jede Verlängerungsuntersuchung muss von einem besonders qualifizierten Arzt abgehalten werden. Folgende Personen bzw. Institutionen sind berechtigt dies zu tun:
  • Flugmedizinischer Sachverständiger (AME, Aero-Medical Examiner, Fliegerarzt)
  • Flugmedizinisches Zentrum (AMC, Aero-Medical Center)
  • Luftfahrtbundesamt (AMS, Aero-Medical Supervisor; Flugmedizinischer Bereich des Luftfahrtbundesamtes LBA)
Die Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitsbescheinigung ist abhängig vom Alter der Person:
  • Bewerber unter 30 Jahre: 60 Monate Gültigkeit bis maximal zum 32. Lebensjahr
  • Bewerber bis 50 Jahre: 24 Monate Gültigkeit bis maximal zum 51. Lebensjahr
  • Bewerber ab 50 Jahre: 12 Monate Gültigkeit

Das Verfahren

Der Untersuchungsablauf beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine gründliche körperliche Untersuchung, einige Tests (Hörtest, Sehtest), Blut- und Urinuntersuchungen sowie bei Frauen einen Schwangerschaftstest. Wenn die Eignungsuntersuchung nicht alle Kriterien erfüllt, die die Richtlinien vorschreiben, so ist der Bewerber nicht tauglich. Der folgende Systemüberblick veranschaulicht die jeweiligen Auflagen bezüglich der Krankheiten und der Diagnostik:
  • Herz-Kreislauf-System bzw. Blutdruck
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Vasovagale Synkopen (Ohnmachtsanfälle durch niedrigen Blutdruck), Koronare Herzkrankheit, Myokardinfarkt (Herzinfarkt), Bypassoperationen oder Gefäßprothesen.
    Diagnostik: EKG bzw. Belastungs-EKG
    Blutdruck: Der systolische
    Wert muss unter 160 mmHg und der diastolische Blutdruckwert unter 95 mmHg liegen. Blutdruckmedikamente sind, wenn sie verträglich und in der Flugmedizin zugelassen sind, kein Grund für eine Untauglichkeit.
  • Atmungssystem
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Asthma und andere krankhafte Veränderungen der Lunge, die eine Leistungsminderung der Lungenfunktion verursachen.
    Diagnostik: Lungenfunktionstests wie die Bodyplethysmographie (Verfahren zur Funktionsprüfung der Lunge; Goldstandardverfahren), die Spirometrie (Messung von Luftvolumina die z. B. ein- oder ausgeatmet werden), der Tiffeneau-Test (spirometrische Messung des Luftvolumens, das maximal in einer Sekunde ausgeatmet werden kann) und die Pneumotachographie (Messung der Atemstromstärke).
    Eine Röntgenaufnahme des Thorax (Brustkorb) ist nicht unbedingt notwendig.
  • Magen-Darm-Trakt
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Chronisch entzündliche Erkrankungen
    (z. B. Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn) und Hernien (Leistenbruch, Narbenbruch oder Hodenbruch).
  • Stoffwechsel, Endokrinologie (Lehre der endokrinen Drüsen, z. B. Schilddrüse oder Nebenniere) und Ernährung
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Insulinpflichtiger Diabetes mellitus und ein BMI (Body Mass Index
    ;Körpermassen-Index) über 35 kg/m².
  • Blut und Blutbildung
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Leukämie (Blutkrebs), Splenomegalie (chronische Milzvergrößerung), Sichelzellanämie (erblich bedingte Blutarmut, die durch Fehlbildung der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) zustande kommt) und Störungen der Blutgerinnung.
    Diagnostik: Kleines und großes Blutbild
  • Nieren und Harntrakt
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Urolithiasis (Nierensteine), Nierenkoliken und andere relevante Nierenerkrankungen.
    Diagnostik: Urinstatus, Teststreifen
  • Augen, Sehorgan und Sehkraft
    Diagnostik: Tests zur Sehschärfe (Nah- intermediär- und Fernvisus beidäugig 1.0; maximal +/- 5 dpt), der Farberkennung und dem Gesichtsfeld. Jede Abweichung macht untauglich.
  • Hals, Nasen und Ohren
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Relevante Krankheiten des Ohres, Missbildungen und Stimm- oder Sprachstörungen.
    Diagnostik: Audiometrische Messungen. Gefordert ist ein maximales Hörvermögen aus mindestens 2 m Abstand.
  • Infektionskrankheiten, Hautkrankheiten
    Krankheiten, die zu einer Beeinträchtigung der Tätigkeit führen machen untauglich.
  • Bewegungsapparat
    Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen:
    Missbildungen, Verlust von Gliedmaßen oder Krankheiten, die zu einer Funktionseinschränkung führen.
  • Psychologische Begutachtung
    Es dürfen keine Auffälligkeiten vorhanden sein.
Grundsätzlich gilt, dass jede Erkrankung, die eine Beeinträchtigung der Tätigkeit zur Folge hat, zu einer Fluguntauglichkeit führt. Außerdem wird auf die Fitness des Bewerbers geachtet und der Impfausweis ist mitzubringen.


Literatur

  1. Flugmedizin und Flugpsychologie für die Privatpilotenausbildung; Jochen Hinkelbein/ Michael Dambier; Verlag: aeromedconsult 2007

     
Die auf unserer Homepage für Sie bereitgestellten Gesundheits- und Medizininformationen ersetzen nicht die professionelle Beratung oder Behandlung durch einen approbierten Arzt.
DocMedicus Suche

 
   -
   -
   -
   -
ArztOnline.jpg
 
DocMedicus                          
Gesundheitsportal

Unsere Partner EUSANA - Ihr Gesundheitsportal für Prävention- und Anti-Aging-Medizin