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Abortcurettage

Die Abortcurettage (Synonym: Abortkürettage; Curettage; Kürettage) ist die Ausschabung der Gebärmutter, in der eine gestörte Schwangerschaft verblieben ist. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche spricht man von einem Frühabort ab der 13. bis zur 24. Schwangerschaftswoche von einem Spätabort.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Missed abortion (verhaltende Fehlgeburt; die Fruchtanlage ist hierbei abgestorben, wird aber nicht aus der Gebärmutter ausgestoßen)
  • Abort (Fehlgeburt)

Das Operationsverfahren

Vor dem Eingriff wird im Allgemeinen die Harnblase mittels eines Katheters entleert.

Wenn man bis zur 13. Schwangerschaftswoche feststellt, dass die Schwangerschaft gestört oder abgestorben ist, so wird wie bei der Ausschabung (Abrasio) der Muttermund dilatiert (aufgedehnt) und anschließend wird die Gebärmutterhöhle entleert. Das Vorgehen ist unabhängig davon, ob der Muttermund noch völlig geschlossen ist, wie bei einem verhaltenen Abort oder ob schon eine leichte Blutung besteht wie z. B. bei einem beginnenden Abort. Die Entleerung der Gebärmutter geschieht im Gegensatz zur Ausschabung einer nicht schwangeren Gebärmutter entweder mit einer stumpfen Curette, um die durch die Schwangerschaft aufgelockerte Gebärmutter nicht zu verletzen oder alternativ mit einer sogenannten Saugcurette, bei der ein Rohr in die Gebärmutter eingeführt wird und die Schwangerschaft durch Unterdruck abgesaugt wird. Häufig werden auch beide Methoden eingesetzt.
Meist wird zunächst die Saugcurette und anschließend die stumpfe Curette angewendet.

Ist der Muttermund noch völlig verschlossen, kann auch zusätzlich noch eine medikamentöse Vorbehandlung sinnvoll sein. Dazu führt man in die Scheide oder in den Muttermund ein Medikament (Prostaglandin) ein, das zur Erweichung und Teileröffnung des Muttermundes führt. Dies erleichtert die Aufdehnung und reduziert Spätfolgen wie z. B. eine Muttermundschwäche (Zervixinsuffizienz) bei späteren Schwangerschaften weitgehend.

Bei einem Spätabort ist die Schwangerschaft praktisch immer nur teilweise ausgestoßen worden. Man spricht bei der weiteren Entleerung der Gebärmutterhöhle deshalb von Nachcurettage. Je nachdem, wie weit der Muttermund eröffnet ist, muss in Abhängigkeit von der Menge der verbliebenen Reste und dem Alter der Schwangerschaft zur vollständigen Entleerung der Gebärmutterhöhle eine weitere Aufdehnung des Gebärmutterhalses erfolgen. Auch bei diesem Vorgehen verwendet man entweder eine stumpfe Curette oder eine Saugcurette. Häufig werden auch beide Instrumente in einer Sitzung angewendet.

Der Eingriff, der etwa 10-15 Minuten dauert, wird meist in Narkose durchgeführt.

     
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