Beim Lärmtrauma (Synonyme: Akustisches Trauma; Gehörverlust durch Geräusch; Geräuscheinwirkung auf Innenohr; Geräuschinduzierte Schwerhörigkeit; Geräuschinduzierte Taubheit; Knalltrauma; Lärminduzierte Schwerhörigkeit; Lärminduzierte Taubheit; Lärmschwerhörigkeit; Lärmschädigung des Innenohres; ICD-10-GM-Version 2010H: 83.3) handelt es sich um eine Schädigung des Mittel- und/oder Innenohres, die direkt oder indirekt ausgelöst worden sein kann.
Man kann folgende Formen unterscheiden:
- Chronisches Lärmtrauma – Berufskrankheit, die durch einen jahrelangen Lärmpegel von ≥ 85dB ausgelöst wird
- Explosionstrauma – bei einer Schalldruckwelle > 2 msec
- Knalltrauma – bei einer Schaldruckwelle > 2 msec; Folgeschäden sind nicht zu erwarten
- Stumpfes Schädeltrauma mit Labyrintherschütterung












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