Obligate Medizingerätediagnostik
- Röntgenaufnahmen der betroffenen Gelenke gelten als
Methode der Wahl; dabei zeigt dieser sich jedoch nicht in der Frühphase;
zu den röntgenologischen Zeichen zählen:
- symmetrischer, häufig polyartikulärer Befall
- Gelenkspalterweiterung
- Erosionen
- Subchondrale Zysten
- Ulnare Deviation/Deformitäten der Finger (Schwanenhals-/Knopflochdeformität)
Fakultative Medizingerätediagnostik – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung, Labordiagnostik und obligaten Medizingerätediagnostik – zur differentialdiagnostischen Abklärung bzw. zum Ausschluss von Komplikationen
- Magnetresonanztomographie (MRT) der betroffenen
Gelenke; diese Methode zeigt früher Veränderungen als die
Röntgenaufnahmen; Zeichen der rheumatoiden Arthritis sind (neben den
bei den Röntgenaufnahmen genannten)
- Synovialitis/präerosive Veränderungen - Gelenkszintigraphie ziegt einen Überblick über das Befallsmuster und kann bei negativem Röntgenbefund Hinweise geben
- Arthrosonographie (Ultraschall der Gelenke) – geeignet zur Frühdiagnostik; Zeichen können sein:
- Gelenkerguss
- Pannus
- Baker-Zysten
- Rupturen von Sehnen
Mit Hilfe dieser Verfahren können rheumatoide Veränderungen der Gelenke mitunter bereits früher als mittels herkömmlicher Röntgendiagnostik sichtbar gemacht werden.











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