Obligate Medizingerätediagnostik
- Röntgenaufnahmen des betroffenen Gelenkes
- Computertomographie (CT) des betroffenen Gelenkes –
Befund entspricht den Röntgenaufnahmen, dabei jedoch frühere
Darstellung möglich; bessere Darstellung komplexer Strukturen
- Magnetresonanztomographie (MRT) des betroffenen Gelenkes – Indikation vor allem bei Knorpel- und Meniskenschädigung
- Arthroskopie (Gelenkspiegelung)– gegebenenfalls werden kleine Gewebeproben des geschädigten Knorpels oder der Synovialflüssigkeit (Gelenkschmiere) entnommen und im Labor untersucht.
Finden sich während der Untersuchung lose Knochenanteile oder Knorpelstückchen können diese noch im selben Eingriff durch eine Lavage (Spülung) entfernt werden. - Arthrosonographie (Ultraschall der Gelenke) – dabei werden auch
Gelenkergüsse, Weichteilprozesse und Flüssigkeitsansammlungen im Gelenk
sichtbar. Diese Untersuchung wird auch vor einer Punktion oder Injektion durchgeführt. Die Gelenkergüsse oder Flüssigkeitsansammlungen können anschließend medikamentös – gegebenenfalls auch per Punktion – behandelt werden.
Zählt nicht zu den Methoden der Wahl bei einer Arthrose!











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