Röteln-Impfung
- Die Impfung gegen Röteln (Rubella) erfolgt in der Regel als Kombination mit der Masern-Mumps-Rötelnimpfung.
Wer und wann sollte geimpft werden?
- Die erste Impfung sollte im Alter zwischen elf und 14 Monaten bei allen Kindern erfolgen, die Wiederimpfung erfolgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat im Abstand von vier bis sechs Wochen zur vorherigen Impfung.
- Auch bei nicht immunen älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff empfohlen.
Häufig liegt bei Erwachsenen, die vor 1970 (vor Beginn der allgemeinen MMR-Impfung) geboren wurden, eine natürliche Immunität gegen Masern, Mumps und Röteln vor.
Wer sollte nicht geimpft werden?
- Die Impfung darf bei Schwangeren nicht durchgeführt werden.
Nebenwirkungen/ Impfreaktionen
- Arthralgie (Gelenkschmerzen)
- Arthritis (Gelenkentzündung)
Impfstatus – Kontrolle von Impftitern
| Impfung | Laborparameter | Wert | Bewertung |
| Rubella (Röteln) |
HAHT | HAHT 1 : < 8 | Kein ausreichender Impfschutz nachweisbar → Grundimmunisierung erforderlich |
| HAHT 1 : 8 | Fraglicher Impfschutz → Auffrischung empfohlen | ||
| HAHT 1 : 16 | |||
| HAHT 1 : 32 | Ausreichender Impfschutz |












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