Bei der Lungenembolie (LE) (Synonyme:Arterielle Lungenembolie; Embolische Pneumonie; Embolischer
Lungeninfarkt; Fulminante Lungenembolie; Hämorrhagischer Lungeninfarkt;
Infarkt der Lunge; Lungenarterienembolie; Lungenembolie; Lungeninfarkt;
Lungenthrombembolie; Lungenthrombose; Pulmonalarterienembolie;
Pulmonalarterienthromboembolie; Pulmonalarterienthrombose; Pulmonale
Embolie; Pulmonale Thromboembolie; Pulmonalembolie; Pulmonaler Infarkt;
Pulmonalthrombose; Pulmonalvenenthromboembolie; Pulmonalvenenthrombose;
Pulomonale Embolie; Thrombose der Arteria pulmonalis; Thrombotischer
Lungeninfarkt; ICD-10: I26.- – Lungenembolie) handelt es sich um eine partielle oder vollständige Verlegung einer Lungenarterie, die vor allem durch eine Becken-Bein-Thrombose (ca. 70 % der Fälle) bedingt ist. Im Zusammenhang mit der tiefen Beinvenenthrombose wird auch der Begriff der venösen Thromboembolie (VTE) benutzt.
Daneben kann eine Embolie auch immer aus Zellen, Luft, Fett oder Fremdkörpern entstehen.
Die jährliche Inzidenz (Neuerkrankungsrate) der VTE wird mit 150-200 Fällen/100.000 Einwohner angegeben.
Die Lungenembolie ist eine der häufigsten Todesursachen. Bei 10-15 % der Verstorbenen kann sie autoptisch festgestellt werden.
Häufig tritt sie bei immobilisierten Personen auf.
Man kann vier Schweregrade einer Lungenembolie unterscheiden:
- Hämodynamisch stabil ohne Rechtsherzfehlfunktion
- Hämodynamisch stabil mit Rechtsherzfehlfunktion
- Mit Schocksymptomatik
- Reanimationspflicht
Die tiefe Beinvenenthrombose (TBVT) ist circa dreimal häufiger als die Thromboembolie.











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