Das Verfahren
Bei der Erstellung des Führerscheingutachtens im Rahmen der ärztlichen Untersuchung stehen die grundlegenden Sehfunktionen im Vordergrund. Folgende Sehfunktionen werden getestet:
- Tagessehschärfe: Die Sehschärfe ist die Fähigkeit des Auges, kleine Objekte detailreich bzw. kontrastreich aufzulösen. Die Prüfung der Sehschärfe geschieht meist mit Hilfe der sogenannten Landolt-Ringe (verschieden große Kreise mit einer Öffnung an einer beliebigen Stelle, der Patient muss den Ort der Öffnung erkennen können). Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: Eine eventuelle Sehschärfenminderungen muss so weit wie möglich bzw. verträglich korrigiert werden. Es darf dabei eine Gesamtsehschärfe beider Augen von 0,5 nicht unterschritten werden. Außerdem darf die Sehschärfe eines einzelnen Auges nicht unter 0,2 liegen, falls doch, muss das zweite Auge mindestens eine Sehschärfe von 0,6 haben.
- Gesichtsfeld: Das Gesichtsfeld entspricht dem Raum der Außenwelt, der bei unbewegtem Auge auf der Retina (Netzhaut) abgebildet und wahrgenommen wird. Das Gesichtsfeld wird durch eine Perimetrie (Vermessung des Gesichtsfeldes) untersucht, besonderes Augenmerk liegt auf Skotomen (Gesichtsfeldausfälle). Das normale Gesichtsfeld sollte einen horizontalen Durchmesser von mindestens 120° haben. Das zentrale Gesichtsfeld dient dazu, Dinge zu fixieren und zu identifizieren. Es sollte circa 30° umfassen.
- Dämmerungsvermögen und Blendempfindlichkeit: Gerade mit steigendem Alter ist das Sehen während der Dämmerung beeinträchtigt. Diese Sehfunktion wird durch ein Sehschärfezeichen (z. B. Landolt-Ring) getestet, indem der Kontrast des Umfelds in Stufen verringert wird. Das geschieht solange bis der Proband die Öffnung des Landolt-Ringes nicht mehr sehen kann. Das Dämmerungsvermögen bzw. die Blendempfindlichkeit wird anschließend grafisch bestimmt.
- Augenstellung und Augenbeweglichkeit: Bei Fehlstellungen oder Einschränkung können Doppelbilder die Folge sein. Falls Strabismus (Schielen) oder Nystagmus (unkontrollierbare, rhythmische Bewegungen der Augen) keine Doppelbilder erzeugen, darf der Bewerber am Straßenverkehr teilnehmen.
- Farbensehen: Eine Rotschwäche wird z. B. mit den Ishihara-Sehtafeln bestimmt. Dabei handelt es sich um ein aus Punkten zusammengesetztes Bild. Die Punkte unterscheiden sich nur im Farbton, nicht aber in der Farbintensität. Der Proband muss anhand der Farbtöne eine Zahl erkennen können.
In den Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E führt eine Rotblindheit mit einem Anomaliequotienten unter 0,5 zu einer Fahruntauglichkeit.
- Augenarzt,
- Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
- Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin",
- Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- Arzt des Gesundheitsamtes bzw. anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung erfolgen.
Ihr Nutzen
Das Führerscheingutachten sorgt für einen reibungslosen Straßenverkehrsablauf und bedeutet damit für jeden Verkehrsteilnehmer Sicherheit.Literatur
- Anforderungen an das Sehvermögen des Kraftfahrers; Bernhard Lachenmayr; Deutsches Ärzteblatt, Heft 10/ 2003
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Fassung des Inkrafttretens vom 19.01.2009











Arztsuche
Newsletter bestellen
DocMedicus Expertenrat




